152.§. 51.###Hohe Geburt der Aebte und Capitularenzu Werden.11Die Söhne aus den ältesten herzoglichen,fürstlichen und gräflichen Häusern rechne-ten es sich nicht zur Unehre, in die Abteyaufgenommen zu werden. So waren diemeisten Aebte aus den Familien-Friesland,Brabant, Sachsen, Oldenburg, Isenberg,Henneberg, Mark, Limburg, Berge, Al-tena, Schaumburg, Mörs, Kirchburg,Salm, Spiegelberg, Wildenberg, Har-denberg, Renneberg, Gleichen, Helpenstein,u. s. w. 1), die zum Theil ausgestorbenſind, zum Theil noch fortblühen, bis derhohe Adel die clösterliche Verfassung fürsich nicht mehr angemessen fand 2), undalso Candidaten aus dem mittelbaren Adel,zuletzt, weil dieser dem Beispiele des hohenfolgte, auch aus dem bürgerlichen Stande,der nun faſt die einzige Freyſtaͤtte der Fröm-migkeit geworden war, genommen werdenmußten.1) Daher sagt Rudolph 1. 1291: Ma-xime cum in Monasterio WerdinensiBeatus Liudgerus, Dei confessor exi-mius
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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