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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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132Titel: Wir Conrad ein edler Mann, undein Herr zu Hörde. Ebend. 25. St. S.339 und 345..7) Steinen 4. St. S. 1216.21. St. S. 1298.8) Ebend29§. 46.(2.Bokum. Soest u. s. w.Bokum. 1) iſt beiweitem älter als Alte-na. Durch den letzten Besitzer ErzbischofHermann 2) kam es 1041 größtentheils andas Erzstift Kölln, und zum Theil an dieAbtey Deuz 3), bis Erzbischof Adolph ausdem Hause Altena, nach den Rechten desNepotismus seinen Bruder Arnold, denStifter des Iſenbergiſchen Zweiges, mitder Hälfte belehnt haben soll. Nach derErmordung Engelberts, zog zwar dessenNachfolger Hermann von Möllenark dieseHälfte wieder ein, aber da durch den Ver-gleich von 1243 zwischen Mark und Isen-berg, Bokum an Mark abgetreten wurde,so hat Erzbischof Conrad von Hochstedenim nämlichen Jahr den Graf von derMark damit belehnt. Die andere Hälfteaber hat erst Adolph von Cleve 1392 durchTausch und Kauf von dem Erzstifte Köllnan