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131Hoerde ihren Beſitzungen deswegen ein-verleibt haben, weil ein Herr von Hoerdeseinen Bruder erschlagen hatte 6). Ha-gen 7) und Schwelm 8), waren zuvorköllnisch, bis Erzbischof von Saarwerdendiese Stücke an Adolph von Cleve übertrug.1) Steinen 3. St. S. 892.2) Durch den Vergleich von 1243, s. K. 44.Anm. 4.3) Sternen 24. St. S. 180.4) Ebendas. S. 181; s. auch KindlingerM. B. 2. B. Urk. 48. S. 290. und 3.13 B. Urk. 3. S. 7. Urk. 55. S. 290.8.10.5) Ebendas. 8. St. S. 4.1.1the6) Steinen 25. St. S. 297. Teschenm.1###p. 244 behauptet, die Grafen von der306Mark hätten Hoerde nach Abgang der Fa-milie dieſes Namens als ein eröfnetes Lehneingezogen. Aber die von Hoerde scheinenvom Herrnstande gewesen zu seyn,und schon 1198 hat Albert von Hürdeden kaiserlichen Schenkungsbrief für Cor-vei mit dem Abt Heribert von Werden,und den übrigen Zeugen aus dem Herrn-oder Grafenstande unterschrieben. Lü-nig unter Corvei, f auch Steinen 24.St. S. 322. Der abgegütete Graf Con-rad von der Mark führte 1340 2c. denTieJ2