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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
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99§. 39.Allmälige Anstückelung der Reichsländer.Wenn ſchon einige heutige Reichsländersehr frühe von grossem Umfange waren,und frühe selbstständig wurden, so bliebendägegen die Rheinländer länger bei derKrone, bis endlich durch Privilegien,Schenkungen, Anmaſſungen, welche durchdie Schwäche der Nachfolger Karls desGrossen, oft auch durch das Interesse derKaiser selbst *) begünstiget wurden, in denalten karolingischen Grafschaften, aus derVereinigung mehrerer Höfe Dynastienentstanden, deren Besitzer sich auskauften,ererbten, erschlugen, vertrieben, unterjoch-ten ꝛc. und also durch Vereinigung mehre-rer Dynastien den Grund zu einer von Zeitzu Zeit anwachsenden Grösse legten.Was Kaiser und Könige von ihrer Ho-heit vergaben, das kam ihren Stammhäu-sern wieder zu gute, wofür sie natürlichmehr Vorliebe haben mußten, als fürdas aus einem Hause in das andere wan-delnde Kaisertum. Hierüber darf nurdie Geschichte der Kaiser und Könige nach-geſehn werden. Merkwürdig iſt, ſopieldie Grafschaft Mark betrifft, die Verſi-che-G 2