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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
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98gräflichen Gewalt ausgehobenen Bezirke,daß er ihn zur Grafschaft gemachthabe. Hontheim Hist. trev. dipl. T. 1. p..237: Lit. b; wobei zu bemerken ist, daß1die Immunitäten, welche die neue Graf-.schaft bildeten, ebendieselben sind, welcheder Reichsabtey Werden von den Kaisernſind verliehen worden.—an§. 38.Dc.n.Das Stift Werden liegt nicht in derGrafschaft Mark.5malen1Eben so irrig ist es, daß das Stift Wer-den in der Grafschaft Mark gelegen seynsoll 1). Um der Folgen willen, lohnet esdie Mühe, die allmälige Ausbildung derGrafschaft Mark nachzuspüren, besonders,da fast alle Geschicht= und Erdebeschreiberden nämlichen Irrtum begehn 2).11.1) S. Cocceji hin und wieder.2) Indessen hat es der Herr Pastor Mül-ler zu Schwelm in seiner märkischen Char-te davon abgesondert. Steinen giebtes mit dem Stift Essen 2c. als Neben-quartier an. Allgem. Einl. in die Gesch.d. G. M. S. 18.§. 39.