96d. Von Hermann in Westphalens. oben §. 34, Anm. 10.de. Hermann der Pfalzgraf, welcher1148 erscheint, war Hermann von Sta-leiken bei Bacharach, der nach dem To-de des unbeerbten Wilhelms, des SohnesSiegfrieds⸗(welcher auf Henrich von Lakbei Andernach, Hontheim T. 1. p. 492.Lit. c., den Enkel des Pfalzgrafen Her-manns des ersten gefolgt war) von Kai-ser Conrad 3. an= von Friederich 1.wegen Friedensbruchs 1156 wieder abge-setzt wurde. An seine Stelle kam Conrad,des Kaisers Bruder. Dessen Tochter Ag-nes brachte die Pfalzgrafschaft an Henrich,den Sohn Henrichs des Löwen, mit deſ-ſen Tochter gleichen Namens ſie Ottoder Erlauchte, der Sohn Ludwigs vonBaiern erhielt. Daher sind viele Besitzun-gen des Pfalzgrafen Hermanns 1. imZülichschen ꝛc. noch wirklich pfalzgräflicheLehne.Wenn endlich der Besitz eines Theilsdes vormaligen Ganzen als ein hinlängli-cher Rechtsgrund erklärt werden soll,um das vormalige Ganze in Anspruch zunehmen, so muß sich der Wunsch aufdrin-gen, lieber nicht mehr zu leben, als Zeu-ge der daraus entspringenden unabsehba-ren Verwirrungen zu seyn. So lag z. B.Duisburg im Ruhrgau, der Ruhrgauin Ripuarien, Ripuarien in Austrasien,Austrasien im Reiche Karls des Gros-sen,
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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