37ſie alsdann dem heutigen Baurenſtandeunter sichern Bedingnissen zur Cultur, wo-durch dessen Lage, zur Ehre der Mensch-heit, sich dergestalt verbesserte, daß er jetztden wichtigsten Stand im Staate dar-ſtellet. Die Unterhoͤfe, welche zu den Haupt-oder Oberhöfen gehörten, blieben durch-gehends ihren alten Beſitzern, und ihrewenige Abgaben zeugen, daß man sie inihrem alten Zustande, und in ihrem altenRechte gelaſſen hat.§. 21.Weltliche Einrichtung der MonarchieKarls des Groſſen.Karl der Grosse war der oberste Herrim Reiche. Der oberste Graf oder Rich-ter zu Hause, und der oberste Her-zog im Felde, König. Mit Abſchaffungder Majorate und herzoglichen Würden inFranken theilte er Sachſen, wie Franken,in Grafschaften ein, deren jede die Mann-zahl in einem so ziemlich bestimmten Bezir-ke befaßte. Die Grafen aber, welche ih-nen vorgesetzt wurden, waren so wenig Ei-gentümmer des Grafschaftsbezirkes, als desGrafenamtes, welches sie bekleideten. Blosin dem Namen des Königs, und unter Kö-nigsbann handhabten sie die Gerechtigkeit,und
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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