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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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diensthörigen Männern (Mannen), diespäter unter der Werdenschen Mannschaftentweder als freyer Lehnmann oder alsDienſtmann erſcheinen, und deswegen demAbt zum Dienſt theils bei Hofe, theilsim Felde verpflichtet waren. Ueber dieEntſtehung der Dienſtmannschaft S. Kind-linger a. a. O. §. 25 und folgende.Haupthöfe der letzten Art sind Oefte,Scheven, Abdinghof, Nordkir-chen, Marten u. s. w. Haupthöfe derersten Art sind Barkhofen, nachdem derTisch des Abtes von dem Tische des Con-ventes getrennt wurde, ein Oeconomiehofdes Abtes; Viehehausen, ein Oecono-miehof des Probstes, oder des Conventes.Gegen 898 befreyte der Probst eine Weibs-perſon aus der probſiteylichen Fa-milie zu Viehehausen von der Dienst.barkeit, weil ein freyer Mann sich mitihr ehelichen wollte. Pörtingshof inFiſchlaken war ein Pförtnersgut. AndereGüter gehörten ad thesaurariam, anderead custodiam, u. s. w. Von jenen Haupt-hoͤfen, welche der Abt den freyen oderdiensthörigen Männern übergeben hat, umHof= oder Kriegsdienste davon zu leisten,brachte die Abtey in ſpätern Jahren wie-der viele an sich, wie z. B. 1348 verkauf-te Johann von Walnoi das Gutgleichen Namens der Abtey, wovon eres bis dahin zu Dienstmannsrechtenuntergehabt hatte, und die Abtey übergab