Druckschrift 
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
31
Einzelbild herunterladen
 

31w. er behielt sich indeß die freye Auswahldes Closterortes bevor, bis er sich endlichfür Werden bestimmte.Diesem kommt noch hinzu, daß Lud-ger 802 von Karl dem Grossen dieErlaubniß, und den Beistand zu einemKirchenbau nachgesucht hat, & si facultasdaretur, quandoque Monasterium aedi-ficandi. Dipl. Caroli M. bei Lünig a. a.O. S. 691, und endlich, daß Ludger805 sagt: Basilicam quam in Werthinensiloco fabricavi. Bucel. c. I. p. 306. Vor800 aber nirgend: ad reliquias S. Salva-toris, quae in Werthina constitutae sunt.Es bleibt also mit Rucksicht auf diediplomatischen Nachrichten wahrscheinli-cher, daß Ludger vielleicht 800 ein Beth-haus oder eine kleine Kapelle, die Kircheaber zwischen den Jahren 802 und 805gebauet habe, wiewohl nicht in dem Um-fange, den sie durch seine Nachfolger er-hielt, welches auch in dieſer kurzen Zeitnicht möglich war. Hiehin gehören die WorteSchatens: Humilem, quam Werthinaeconstruxerat pro more Ecclesiam. Hist.Westph. L. 10. p. 636. Sodann die Ein-weihungskunde Erzbiſchofs Wiliberts zuKölln von 875. Ego Basilicam S. Ludge-ri confessoris ab ipso inchoatam, sed a ne-potibus suis quinque &c. constructam de-dicavi. Bucelin. Germ. sacra p. 309.Uebri=