con in Bark. Eccard ad L. Sal. T. 2.L. 18. Als aber der Tisch des Abtes vondem Conventstische getrennt wurde, scheintes, daß Barkhofen dem Abte, undViehehausen dem Probste, der ausserDiſciplin⸗ und Kirchenſachen, welche indas Amt des Priors einschlugen, der Vor-stand des Conventes war, ist zugetheiltworden; denn dieser war schon 898 einprobstteylicher Hof, erkennet aber Bark-hofen noch wirklich für den Oberhof.Noch bis auf diese Stunde wird ausden ältesten Häusern der Stadt Word,oder Grundgeld, census arealis jähr-lich auf St. Martin in den Hof Barkho-fen entrichtet, und solche Häuser werdenin den alten Urkunden Wordstede genen-net, zum Beweise, daß die Rechte desHofes Werden auf Barkhofen übergegangen,und daß die ersten Anbauer der Stadt,bevor sie Stadtrechte erhalten, dem Bark-hofener Hofesgericht unterworfen gewesensind. Ausser Cramer in den Wetzlar.N. S. hat auch Steinen in der West-phäl. Gesch. 6. St. S. 1767. die Ho-fesrechte von Barkhoven beygebracht.Dieſer hat ſich aber geirret, daß er denHof Berkhofen im maͤrkischen Amte Unnafür den Oberhof gehalten. 12. St. S. 734.Von den gesagten Verhältnissen derStadt Werden zu dem Hof Barkhofenzeuget die Anlage 1.Den
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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