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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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273Es bleibt also nur die erste, nämlich die Re-ligion des Menschen übrig, oder das Christen-thum. Nicht das Christenthum unsers Zeitalters,sondern das im Evangelium, welches von jenemweit verschieden. Durch diese heilige, erhabene,und wahrhafte Religion erkennen die Menschen,als Kinder desselben Gottes, sich alle als Brüderan; und das Band, welches sie vereinigt, wirdselbst durch den Tod nicht aufgelöst.Aber diese Religion steht mit der bürgerlichenVerfassung nicht in ſonderlicher Beziehung; ſieläßt die Gesetze, wie sie sind, ohne ihrer Kraftetwas zu benehmen, oder zuzusetzen. Dadurchbleibt also eins der wichtigsten Leitmittel zurstaatsbürgerlichen Vereinigung unbenutzt. Viel-mehr zieht sie die Gemüther der Bürger, stattsie an den Staat zu knüpfen, davon hinweg,so wie von allem, was irdisch ist. Ich kennenichts, was dem gesellschaftlichen Geiste wider-wärtiger ſeyn koͤnnte.Man sagt zwar, ein Volk von ächten Chri-sten würde die vollkommenste Gesellschaft seyn,die sich nur denken ließe. Ich sehe bey dieser Vor-aussetzung nur eine große Schwierigkeit; näm-lich ich weiß nicht, ob ein Volk von ächtenChristen auch wirklich ein Volk von Menschen.seyn würde.S