Druckschrift 
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
271
Einzelbild herunterladen
 

271ihr nicht weiter, als innerhalb den Gränzen ihrerAltaͤre. So waren die Religionen der meistenVölker in ihrer Kindheit. Man könnte sie gleich-sam das statutarisch= bürgerliche göttliche Rechtnennen.Es giebt noch eine Art von Religion, welcheaber jene an Ungereimtheit übertrifft. IhreBekenner haben zweyerley Gesetzgebungen, zwey-erley Obrigkeiten, und zweyerley Vaterländer;sie sind widerstreitenden Pflichten unterworfen,und können nicht zu gleicher Zeit Gott gefälligund gute Bürger seyn. Von solcher Art ist dieReligion der kama's, der Japaneser, undder..... Man kann letztere die Prieſterreligionim eigentlichsten Sinne nennen. Es entsteht einGemische von Recht daraus, welches durchausungesellig ist, und sich nicht nennen läßt.In politischer Absicht erwogen, hat jede die-ser drey Religionsarten ihre eigenen Gebrechen.Letztere iſt ſo offenbar heillos, daß es Zeitverlustwäre, dies ausführlich beweisen zu wollen.Was die gesellschaftlichen Bande zerreißt, wasden Menschen mit sich selbst in Widerspruchbringt: davon läßt sich nimmer was Gutes er-warten.Die zweyte empfiehlt sich dadurch, daß siedie Gottesverehrung mit der Liebe zu den Geſetzenzu verschmelzen, das Vaterland zum Gegenstande