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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
248
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248beynahe geheiligter und ehrwürdiger, als selbstdie Obrigkeit, welche die Gesetze vollzieht, unddie höchste Gewalt, welche sie erläßt. Dies zeigtesich nirgend so offenbar, als in Rom, wenn diePatrizier (dieses übermüthige Geschlecht, welchesimmer mit Geringschätzung auf das übrige Vollherabsah) oftmals genöthig waren, einem blos-ſen Volksbeamten nachzugeben, der doch wederAuſpicien noch Gerichtsbarkeit unter ſich hatte.Das Tribunat unter zweckmäßiger Beschrän-kung, ist eine der kräftigsten Stützen einer gutenVerfassung. Aber hat es nur etwas zu viel Ge-walt, so stürzt es auch alles übrige um. Zu we-nig Gewalt kann es nicht wohl haben; wenn esnur etwas vorstellt, so stellt es schon nicht we-niger vor, als es soll.Es artet in Eigengewalt aus, wenn es sichEingriffe in die vollziehende Gewalt erlaubt,welche es nur mäßigen soll; oder wenn es überdie Gesetze verordnen will, welche es nur be-schützen soll. Die übermäßige Macht der Ephoren,welche nicht gefährlich war, so lange Spartanoch seine Sitten hatte, trug vieles zur Vollen-dung des einmal eingerissenen Verderbens bey-Das Blut des von diesen Tyrannen erschlagenenAgiden wurde von dem Nachfolger desselben ge-rächet; ihre Bestrafung sowohl, als ihre Untha-ten beschleunigten den Fall der Republik, und