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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
236
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236Stimmenhabende auf das Marsfeld (*) stellte,und beynahe von keinem Gebrauch für die Re-publik war, so kam sie selten in Betracht.So waren die verschiedenen Eintheilungen desrömischen Volks beschaffen. Wir wollen nunsehen, was für Wirkung sie auf die Versamm-lungen hatten. Diese gesetzlich berufene Ver-sammlungen wurden Comitien genannt, undgewöhnlich auf dem Markte zu Rom, oder aufdem Marsfelde gehalten. Es waren, je nachdem sie nach einer der besagten drey Einthei-lungen vor sich gingen, entweder Comitien nachCurien, oder Comitien nach Centurien, oderComitien der Tribus. Erste waren von Ro-mulus, die andern von Servius, und die letz-ten von den Volkstribunen eingeführt worden.Kein Gesetz bekam Sanktion, keine obrigkeitlichePerson wurde erwählt, außer in den Comitien.Da also kein Bürger im römischen Gebiete warder nicht in eine Curie, Centurie, oder Tribuseingeschrieben gewesen wäre: so zeigt sich, daßkeiner von dem Rechte seine Stimme zu geben,(*) Ich sage, auf dem Marsfelde, weil sich dort dieComitien nach den Centurien versammelten. Denbeyden andern Eintheilungen zufolge, versammleteſich das Volk auf dem Markte, oder ſonſt wo, undalsdann hatten die Capite=censi eben so viel Ein-fluß, und Ansehen, als die ersten Bürger-