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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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107jedesmal mit zwey Vorträgen eröffnet werden;welche unter keinerley Vorwande zu übergehen,und von Stimme zu Stimme in Umfrage zustellen sind; nämlich:Erstens, ob die höchste Gewalt die gegen-wärtige Regierungsform noch fernerhin beybehal-ten wolle?Zweytens, ob es dem Volk' anstehe, dieVerwaltung derselben in den Händen der bis-herigen Regierungsglieder zu lassen?Ich setze hier voraus, was ich glaube, hinläng-lich bewiesen zu haben: nämlich, daß es imStaate schlechterdings kein Grundgesetz gebe,welches nicht widerrufen werden könnte; selbstder Staatsbürgervertrag macht hiervon keineAusnahme. Denn gesetzt, alle Bürger versamm-leten sich, diesen mit einstimmiger Einwilligungaufzuheben; so wäre er doch ohne Zweifel aufeine sehr rechtsgültige Weise aufgehoben. Gro-tius glaubt sogar, daß jeder Einzelne demStaate, wovon er ein Mitglied ist, entsagen,und durch Wegbegebung aus dem Lande ſeinenatürliche Freyheit, und Güter zurückbekommenkönne. Es wäre doch sonderbar, daß den ver-