194das Volk niemals Stellvertreter gehabt; mankannte das Wort nicht einmal. Es ist sehr merk-würdig, daß man in Rom, wo die Tribunenein so geheiligtes Ansehen hatten, nicht einmalauf den Gedanken gekommen ist: diese könntenin die Gerechtsame des Volkes einen Eingriffthun; und daß diese auch wirklich, mitten ineiner so großen Menge, niemals den Versuchgemacht haben, aus eigener Willkühr ein Ple-biscit zu erlassen. Man kann sich indessen vondem Ungemach, welches durch die herzudrängendeVolksmenge zuweilen entstand, eine Vorstellungdaraus machen, was zur Zeit der Gracchen ge-schahe, wo mehrere Bürger von den Dächernherab ihre Stimme gaben. Aber wo Recht undFreyheit über alles gelten, da achtet man eineskleinen Uebelstandes nicht. Bey diesem verstän-digen Volke hatte jede Sache ihr gehöriges Maas;es ließ seinen Lictoren Verrichtungen zu, die seineTribunen nicht hätten wagen dürfen; es wußtewohl, daß jene sich nicht einfallen ließen, es zuvertreten.Um gleichwohl einen Begriff zu geben, wiedas Volk dennoch von den Tribunen manchmalvertreten wurde, braucht man nur überhauptzu wissen, wie die höchste Gewalt von der Re-gierung vertreten werden kann. Als gesetzgebendeGewalt kann sie durchaus nicht vertreten werden;
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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194
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