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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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192Gesetzen immer bessere, aus schlechten aber nochschlechtere entspringen müssen. Das Gleichgül-tige:was kümmert es mich wenn von Staats-anliegen die Rede ist ist allemal ein Zeichen,daß der Staat äußerst verdorben.Die Erkaltung der Vaterlandsliebe (XX), dieStrebsamkeit des Eigennutzes, die übermäßigeGröße der Staaten, die Eroberungssucht, dieRegierungsmißbräuche alles dieses mag wohlzur Erfindung beygetragen haben, sich in denNationalversammlungen sogenannter Deputirten,oder Stellvertreter des Volkes zu bedienen. Ineinigen Ländern findet man keinen Anstand, jeneden dritten Stand (tiers-état) zu nennen.Das Privatinteresse der höhern Stände behauptet also die erste und zweyte Stelle; das öffent-liche Interesse wird auf den letzten Platz ver-wiesen.Die höchste Gewalt kann nicht vertreten wer-den, aus demselben Grunde nicht, warum sieauch nicht veräußert werden kann. Sie bestehtwesentlich im allgemeinen Willen, und ein Willeläßt(XX) Richtige, in unsern Zeiten besonders zu beherzi-gende, Bemerkungen über die Ursachen dieser Er-kaltung hat Garve in seinen Vers. über versch. Ge-genst. (II. Th. S. 18 20. und S. 140 144.)eingestreut. Herder Br. zu Beförd, d. Humanität.5te Samml. S. 124 148.