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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
173
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173X.Vom Mißbrauche der Regierung, undihrem Hange zur Ausartung.So wie der Privatwille ohne Aufhören demallgemeinen entgegenstrebt, so ist auch die Re-gierung in fortwährender Anstrebung gegen diehoͤchste Gewalt. Jemehr dieser Gegenkampf zu-nimmt, desto tiefer leidet die Verfassung; undweil sonst kein Standeswille mehr im Staateist, der es mit dem Standeswillen der Obrigkeitaufnehmen, und diesem das Gleichgewicht haltenkönnte: so muß nothwendig die höchste Gewaltwährend die Ansprüche auf die Beherrschung dessel-ben in blutiger Fehde sind. Aus seinem anhalten-den Zustande rühren seine wahren Leiden her; wennalles in klageloser Ruhe unter dem Joche derGewaltigen erliegt: dann geht alles zu Grunde,dann zerstören sie nach Wohlgefallen, undwas siezur Einöde machen, nennen sie Frieden. (Tacit.1. cit. 30.) In den Zeiten, als die Großen Frank-reichs noch in beständigem Hader waren, als derCoadjutor von Paris anders nicht, als mit einemDolche im Busen, sich in's Parlament verfügte; dahinderte dies die Franzosen nicht, glücklich untersich zu leben, und in anständiger, unabhängigerWohlhabenheit sich zu vermehren. Auch Griechen-land blühete ehemals mitten im Schoose der grau-samſten Kriege; das Blut floß ſtromweiſe, aber das