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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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171sey die bessere; jener will die Verbrechen gezüch-tiget, dieser will sie verhütet wissen; jener fin-det es schön, von den Nachbarn gefürchtet zuwerden, der andere findet es besser, nicht berühmtzu seyn; jener ist zufrieden, wenn Geld im Um-laufe ist, der andere fordert vor allem, daß dasVolk nicht darbe. Aber wenn man sich auch überdiese und ähnliche Dinge verständigen könnte, sowuͤrde man doch nicht auf's Reine gekommen seyn.Da die moralischen Größen unter keinem genauenMaaßstabe stehen: so würde man, selbst bey derentschiedenen Annahme eines Kennzeichens, nochimmer in der Schätzung desselben uneinig bleiben.Meinestheils wundert mich sehr, daß manein Merkmal, welches doch so einfach ist, ver-kennen, oder vielmehr unaufrichtig genug seyn kann;es nicht eingestehen zu wollen. Was ist derEndzweck der bürgerlichen Vereinigung? DieErhaltung, das Wohlgedeihen ihrer Glieder. Undworan erkennt man am sichersten, daß sie sicherhalten, daß es ihnen wohl ergehe? An ihrerAnzahl und zunehmenden Menge. Geht alsodas bestrittene Zeichen nicht anderwärts suchen.Alles uͤbrige gleich geſtellt, ſo iſt die Regierung,worunter ohne erkünstelte Mittel, ohne begün-stigte Einwanderungen, ohne Pflanzstädte, dieBevölkerung am meisten zunimmt, unfehlbar diebeste; so wie die, worunter das Volk hinschwin-