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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
159
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159dieſem Mißverhaͤltniſſe durch Vertheilung der Re-gierung abgeholfen werden. Denn das Ansehender vertheilten Gewalten insgesammt bleibt als-dann in Ansehung der Untergebenen zwar daſ-selbe, in Ansehung der höchsten Gewalt aber wirdeine sowohl, als die andere durch die Verthei-lung geschwächt.Daſſelbe Mißverhältniß läßt ſich auch dadurchausgleichen, daß mittlere obrigkeitliche Stellenerrichtet werden, welche, ohne daß dadurch dieRegierung getheilt wird, nur dazu dienen, diebeyden Staatsgewalten im Gleichgewichte, undin ihren gegenseitigen Befugnissen aufrecht zu er-halten. Alsdann ist es keine gemischte, sonderneine gemäßigte Regierung.Durch ähnliche Mittel kann einem Mißver-haͤltnisse entgegengesetzter Art begegnet näm-ich es können eigene Tribunale errichtet werden,um dadurch einer Regierung, die gar zu ſchwachſt, mehrere Gedrängtheit zu verſchaffen. Dies ge-schieht gewoͤhnlich in demokratischen Verfassungen.So wie im obigen Falle die Regierung getheiltwird, um sie zu schwächen; so wird sie hier getheilt,am sie zu verstärken. Denn die höchsten Gradevon Stärke, oder von Schwäche sind nur deneinfachen Regierungsformen eigen. Die gemisch-en gewähren meistens nur eine mittlere Stärke.