139andern Worten: daß, je mehr der Staat anGröße zunimmt, desto mehr die Regierung zu-sammengedrängt werden müsse; also, daß dieZahl der Regierenden nach Verhältniß der zu-nehmenden Volksmenge sich vermindere.Aber es versteht sich, daß hier bloß von derWirkungskraft der Regierung, nicht aber vonihrer Gemäßheit zum öffentlichen Zwecke die Redesey. Denn im Gegentheil, aus je mehrern Glie-dern die Regierung besteht, desto mehr nähertsich ihr Standeswille dem allgemeinen (hh); wohin-gegen unter einem alleinigen Regenten eben die-ser Standeswille, wie wir oben bemerkt haben,ein bloßer Privatwille ist. Was also auf dereinen Seite gewonnen werden kann, wird aufder andern verloren; und es bleibt immer eineAufgabe fuͤr den Geſetzgeber, den wahren Punktzu treffen, wo die Kraft, und der Wille derRegierung, in steter, wechselseitig sich erhalten-den Gleichwirkung, eine Uebereinstimmung bil-den, welche gerade für den Staat die ersprießlich-ste ist.III.Hauptformen der Regierung.Im vorigen Abschnitte haben wir die Ursacheuntersucht, warum aus den Zahlverhältnissen(bh) Tacit. Annal. VI. 42.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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130
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