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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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109
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109der Staat so lange hin und her wanken, bis erendlich ganz, oder in eine andere Form zerfällt,und die Natur, die Unbezwingliche, wieder in ihreRechte zurücktritt.XII.Eintheilung der Gesetze.Um das Ganze in Ordnung, oder mit andernWorten, um das Gemeinwesen in die möglichbeste Form zu fügen, kommen verschiedene Be-ſiehungen in Betracht: Erſtlich der ganze Kör-per in seiner Rückwirkung auf sich selbst, das ist,das Verhältniß des Ganzen zum Ganzen, oderdas Verhältniß der höchsten Gewalt zum Staate;ein Verhältniß, welches wiederum aus Verhält-issen mehrerer Mitglieder untereinander zusam-mengesetzt ist, wie wir hernach (III. B. I. Absch.)hören werden.Die Gesetze, welche dieses Verhältniß bestim-men, heißen politische, auch Fundamental-geſetze; nicht ohne Grund, ſo ferne ſie naͤmlichbernunftmäßig sind. Denn, wenn es für jedenStaat nur eine gute Verfassung giebt, so hatdas Volk, welches einmal eine gute besitzt, ge-wiß Urſache, dieſe beyzubehalten; iſt aber dieeingeführte Verfassung nicht gut: warum solltendenn gerade diejenigen Gesetze als Grundverfas-