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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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79der große Weiſe, als er die Eigenſchaften einesköniglichen, oder zum Regieren berufenen Man-nes darzustellen suchte. Aber es ist wahr, eingroßer Fürst ist ein seltener Mann was mußerst ein großer Gesetzgeber seyn! Jener hat sichnur an dem Vorbilde zu halten, welches der an-dere aufstellte; dieser ist der denkende Künstler,welcher die Maschine erfunden, jener ist nurder Arbeiter, der sie aufzieht, und im Gangehält.In der Kindheit der Staaten, sagtMontesquieu,sind es die obern Befehlshaber,welche den Grund zur bürgerlichen Verfassunglegen; aber nachgehends sind es die Verfas-sungen selbst, wodurch die Befehlshaber gebildetwerden.Wer es zu unternehmen wagt, der Gründereines Staats zu werden, müßte sich im Standefühlen, gleichsam ein anderer Schöpfer der mensch-lichen Natur zu seyn. Jeder Einzelne, ein fürſich ſelbſt ſchon ein beſtehendes Ganzes, ſoll zumGliede eines größeren Ganzen, wovon er gewis-freyung von ihren Uebeln zu Theil werden, essey denn, daß entweder Weltweise das Herrscher-amt führen, oder daß jene, die man heut zu TageKönige oder Gewaltige nennt, ihrem Berufe ge-mäß sich mit der Weltweisheit vertraut machen;so, daß bürgerliche Gewalt und Weltweisheit ineins zusammenfließe.