Uebereinstimmende ist eben der Punkt, worin sichdas Band Aller zur Gemeinde anknüpfet, und dieverschiedenen Zwecke der Einzelnen in einen Ge-meinzweck zusammenfließen. Ohne letzteren kannkeine bürgerliche Gesellschaft bestehen, und nureinzig auf ihn darf sich die Wirkungskraft deröffentlichen Gewalt beziehen.Darum behaupte ich, daß die höchste Gewalt,da sie bloß die Aeußerung des allgemeinen Willensist, niemals veräußert, und als ein dem Staateeinwohnendes Gesammtwesen nur allein durch sichselbst vertreten werden könne. Die Gewalt kannübertragen werden; nicht aber der Wille.Denn, ob es gleich möglich seyn könnte, daßein Privatwille in irgend einem Stücke mit demallgemeinen übereinstimme: so ist doch wenigstensunmöglich, daß diese Uebereinstimmung vonDauer und Beständigkeit sey. Denn der Privat-wille strebt seiner Natur nach auf Vorzüge; derallgemeine Wille will die Gleichheit. Noch mehraber wäre, wenn eine solche Uebereinstimmungauch für immer Statt finden könnte, es unmöglich,davon versichert zu seyn. Es wäre dies keineWirkung nach gewissen Gesetzen, sondern bloßerZufall. Es läßt sich zwar sagen, die höchste Ge-walt will jetzt gerade, was dieser, oder jener will,oder zu wollen vorgiebt: allein es läßt sich nichtsagen, was dieser oder jener morgen wollen wird,
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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46
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