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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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44Aber solche mißgeburtähnliche Fälle gehören dochwohl nur zu den Ausnahmen. In jedem, noch sogut eingerichteten, Staate wird es mehr oder we-niger Nichtshabende geben. Die Frage wäre also:ob diese im gesetzlosen Zustande wirklich glückli-cher seyn würden? Ich zweifele sehr daran; ichglaube vielmehr, eben diese würden im Naturstandenoch weit schlimmer zu recht kommen. Wie könn-ten auch die Gesetze ihnen zum Nachtheil gereichen,da sie, der Voraussetzung nach, nicht einmal etwaszu verlieren haben? Wenn nur ihre Menschenrechteungekränkt bleiben; wenn nur die Möglichkeit, ausdem Zustande der Abhängigkeit hervorzutreten, ih-nen nicht benommen ist; wenn durch zweckmäsigenUnterricht, durch Versorgungsanstalten, durch Be-lebung der Nahrungszweige u. s. w. für die unver-schuldet Unglücklichen nur gesorgt wird; wenn eineweise Gesetzgebung, vorzüglich in Ansehung der Erb-folge, Justizpflege und Finanz, der verhältnißwi-drigen Anhäufung der Grundgüter nur zuvorzukom-men sucht: mehr kann von Seite des Staates nichtgethan, aber mehr auch nicht erwartet werden. Diehäusliche Besserung muß bey den Menschen selbstanfangen; der Grund ihrer Mittellosigkeit liegtgrößtentheils in ihnen. Sie müssen erst aufmerk-samer auf sich, vernünftiger, und gesitteter werden,ehe sie selbstständig, wohlhabend, und glücklichwerden können.