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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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IV
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IVder Dinge her Wahrheiten sind, und blei-ban werden, so lange es gebildete Menschenund Völker giebt; ja die bleiben werden,würde auch alle Bildung der Völker im Ab-grunde einer wiederkehrenden Barbarey ver-ſchlungen.Daher das ehrfurchtsvolle Wohlgefallen,womit nicht leichtsinnige, und unkundigeJünglinge nur, meist guthmüthige Schwär-mer im Glauben einer bessern Welt son-dern womit selbst strenge, mißtrauisch ge-wordene Männer der Erfahrung, selbst die,die sonst überall so leicht auf nichtwohlge-littene Meynungen stoßen, den Conträt so-cial als unvergängliche Reliquien betrachten,worin die bedeutendsten Grundzüge zum Codexder Völkerrechte aufbewahrt liegen.Freylich haben Viele in unsern Tagen Giftdaraus zu ziehen, noch Mehrere haben gro-ben sansculottischen Schmutz damit zu über-tünchen gesucht. Unter so unsaubern Hän-den konnte die Weisheit selbst gefährdet, dieallgemeine Theilnehmung für die Sache derMenschheit verschoben, der argloseste Sinnfür Wahrheit und Recht verrathen, und ge-