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Eine Logik für Schule, Haus und Leben : die in leicht verständlicher Sprache in das Reich des Wissens und Denkens führt, die Gymnasiasten für die höheren Studien vorbereitet, die Akademiker in den ihrigen unterstützt, und jedem, der sich über das Gemeine erheben will, Aufklärung und Bildung reicht
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bei dieser Sonderung immer und durchgehends dasselbe Stükder Organismen in seiner verschiedenen Anzal und Bil-dung zum Grunde des logischen Aktes an. Ein gleiches Ver-fahren könnet ihr in der Zerfällung des Pflanzenreiches be-merken, die ich euch vorhin gezeigt, wo ebenso durch alleReihen der Vegerabilien ein und dasselbe Organ, die Stüze,in ihrer verschiedenen Anzal und Beschaffenheit zum Angel-punkte der ganzen Eintheilung gemacht ist. Diesen gemeinsa-men, aber überall anders sich bietenden Charakter, der in seinerAbwechslung ein schikliches Mittel zur Zerfällung eines In-begriffes von Dingen oder Wesen abgibt, nennt man dasTheilungSmoment, den Theilungsgrund oder auchdas Prinzip der Division, und es hangt von seinerrichtigen Entdekung der ganze Werth einer gelungenen Zer-fällung irgend eines Gemeinbegriffsgebietes ab, wie ihr wolselber leicht ermessen wöget.

Von der Erklärung eines Begriffes, dessen Ausdruksund des damit bezeichneten Gegenstandes ist verschieden diebloße Herzälung der Charaktere oder Theile eines Din-ges, einer Begebenheit oder Handlung; von der Definitenist verschieden dieEnumeration und Explikation; nochverschiedener aber ist die Beschreibung eines Objektes;denn diese Angaben sind die ohne logische Regel unternomme-nen, nicht gedachten, nur mit der Wahrnehmung gehenden Aus-einandersezungen oder Expositionen der Merkmale oderBestandtheile eines einzelnen Dinges, eines kollektivenBegriffes, während jene räsonnirte Angabe, die Definition,immer die genaue Darlegung der gemeinsamen und notwen-digen Merkmale einer ganzen Gattung ist. Das Aufzälender Theile eines Gegenstandes, die enumeratio partium,ist für den Collektiv - Begriff das, was für den Gemein-begriff die Definition ist; z. B. Man versteht unter dem Kö-nigreiche Dänemark das Herzogthum Schleswig, die Halb-insel Jütland, die Inseln Fünen, Seeland und mehre andereEilande in der Ostsee. Ebenso: wenn Jemand vom König-