Druckschrift 
Die Grafen von Manderscheid : ein Sang von der Eifel
Entstehung
Seite
16
Einzelbild herunterladen
 

Und des Städtleins Schöppen, die denWein dem Wirte aufzuthun zurMühle just gekommen waren,

In das Schelmcnliedchen ein; sieWußten ja, auf wen's gemünzt war. —

S'ist ein alt verbrieftes Recht, daßJeder Wirt dem KellermeisterUnd den Schöppen seine KellerÖffnen muß, damit sic Prüfen,

Ob der Wein auch nicht zu sauer,

Ob er christlich nicht getauft ist,

Da den Wirt sonst schwere StrafeTrifft, dazu das Faß entleert wird.

Habt Ihr jemals schon gelesen,

Daß ein flotter Reiter oderAuch ein echter MusikanteMit der immerdurst'gen KehleAn 'nem Wirtshaus ging vorüber,

Ohne daß er eingekehret?

Nie hat Hugo solche SündeAuf sein rein Gemüt geladen,

Band sein Rößlein an die ThürcUnd tritt ein zu Vater Steffen,