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Zur Culturgeschichte Frankreichs im XVII. und XVIII. Jahrhunderte
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Lutheraner. Der religiöse Gedanke gab im sechzehnten Jahr-hunderte überall noch den Ausschlag, und die Kirche schienihre Macht über das Königthum aufs Neue zu bekräftigen.

Als es sich darum handelte, Heinrich von Navarra vonder Thronfolge in Frankreich auszuschliessen, erklärten ihnseine Gegner als Ketzer für unmöglich, und betonten wiederumdie Lehre von der obersten Autorität der Päpste, die auf eingöttliches Gesetz begründet sei, während die Fürsten ihre Ge-walt nur vom Volke erhalten hätten und desshalb auch von ihmabgesetzt werden könnten.

Die Vertheidiger der päpstlichen Despotie verkündigtensomit die Lehre von der Volkssouveränetät, und für das König-thum blieb zwischen diesen beiden Mächten nur wenig Raumübrig. Umso energischer behaupteten die Protestanten dasgöttliche Recht der Fürsten. Doch waren diese Lehren nurKampfesmittel, welche dort helfen sollten, des Bearners An-sprüche auf die französische Krone abzuwehren, hier aber dieBerechtigung der Fürsten zur Durchführung der Reformationzu beweisen. Wo immer persönliches oder Staatsinteresse einentgegengesetztes Vorgehen anrieth, schreckte man vor keinerInconsequenz zurück. König Philipp von Spanien dachte nichtdaran, die Souveränetät des aufständischen Volkes in den Nie-derlanden anzuerkennen und bedrohte den Papst Sixtus V. mitseinem Abfall, wenn er ihm nicht zu Willen sei.*) Andrerseitssetzten die Schweden den zur Thronfolge berechtigten Sigis-mund ab, weil er katholisch war. Die Geschichte Heinrich’s IV.scheint indessen die Herrschaft der religiösen Idee deutlich zubeweisen. Der lange Kampf, den Heinrich bis zu seiner allge-meinen Anerkennung zu führen hatte, drehte sich im Grundedoch nur um die Frage, ob das Princip der Religionseinheitunter dem Legitimitätsprincip stehe, ob sich der religiöse Ge-danke dem Staatsgedanken oder umgekehrt dieser jenem unter-zuordnen habe. Als Heinrich zur katholischen Religion über-trat und seinen Frieden mit Rom machte, konnte der Papst an

') Vergl. Ranke, Geschichte der Päpste, Bd. II, Buch VI, S. 210(März 1590).