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2 (1846) [Aus - Cal]
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Cabinets-Justiz.

prüden; entstandene politische Erwägung hatte sich die angeblich früher allgemein als zu-lässig erkannte Eabinets-Justiz allen gesitteten freien Völkern als so absolut verwerflich undrechtswidrig dargestellt.

III. Fortsetzung. Vertheilung oder doch selbstständige Organisa-tion der Hauptzweige der politischen Gewalt. Es liegt vielmehr ein zwei-ter, wichtigerer Gegengrund gegen die Eabinets-Justiz in der nothwendigen Absonderungselbstständiger Hauptzweige oder der Hauptfunctionen der politischen Gewalt. Selbst auchda, wo diese Trennung, und namentlich bieder richterlichen Gewalt von dergesetz-gebenden und von der vollziehenden oder der regierenden, nicht so wievonMon-tesquieu (11, 6) und von Kant (Naturrecht, S. 164) und seit ihren Ausfüh-rungen fast von allen Publicisten zum Gegenstand klarer Reflexion und bewußter Theorieerhoben wurde, da mußte sie sich doch, gerade weil sie der Natur einer freien Verfassungwesentlich war, auch ohne dieses mehr oder minder wirksam erweisen. So wie nun aufden unteren Stufen des thierischen Lebens, bei den Würmern, den Schaalthiercn u. s. w.,die verschiedenen Functionen und organischen Systeme mit einander vermischt sind, bei denhöheren Lebensgattungen aber immer mehr sich abgesondert und selbstständig ausbilden, soist es auch im Staatsleben der Völker. Nur auf den roheren Eulturstufen sind Regie-rung oder Vollziehung, Gesetzgebung und Richten, so wie ja selbst Privat- undöffentliches Recht und insbesondere kirchliche und Staatsgewalt, ungetrennt und vermischt,ähnlich wie bei noch rohen Völkern ja auch die Lebensbeschäftigungen, die Stände und Ge-werbe ungeschieden sind und ein Jeder sein eigner Schneider und Schuster und Schmiedist. Bei höherer Ausbildung der Staaten aber werden die Privatrechte und Privat-vereine und namentlich die Kirche und die politische Organisation und in letzterer wieder,so wie in den freien Verfassungen von England, von Frankreich, von Nord-amerika, die gesetzgeberische, vollziehende und gerichtliche Organisation selbstständigausgcbildet.

Freilich ist in unserer neuesten Zeit gerade auch gegen diese früher so allgemein alsnothwendig anerkannte Abtheilung, diese wesentlichste Grundlage für die Unabhängig-keit der Justiz, Widerspruch entstanden. Zuerst griff sie vorzüglich Hugos allgemeinegeistreicheAweifelsuchtan, sodann, wie sich von selbst versteht, auch die Haller'scheRestauration der Faustrechtsverhältnisse. Auch eine misverstandene positive Bestim-mung und endlich andere achtbare Gründe, welche jedoch ebenfalls auf Misverständnissenund insbesondere auf fehlerhaften Darstellungen jener Abtheilung beruhen, be-stimmten insbesondere manche deutsche Staatsmänner, zum Theil sehr liberale, zum all-gemeinen Widerspruch gegen diese Theorie.

Es soll fürs Erste diese Abtheilung und selbstständige Organisation der Haupt-zweige der politischen Gewalt und Function gar nicht durchführbar sein, also auch nirgendsbestehen. Allein man denkt dabei, so wie freilich auch viele Vertheidiger der Gewalts-theilung, an ein mechanisches und gänzliches Trennen und Auseinanderreißen derOrgane. Dieses aber ist für einen lebendigen Staatskörper eben so wenig zulässig als imphysischen Leben. In dem letztem sind ja auch das Gehirn- (und Nerven-) System,dasZell- (oder Haut-) System, das Gefäß- (oder Blut- und Muskel-) System un-zertrennlich mit einander verbunden, unterstützen und ergänzen sich, ja sie gehen zumTheil in einander über. Sie werden von einer gemeinschaftlichen Lebenskraft und höch-sten Lebensgesetzgebung zu dem einen harmonischen Leben und Lebenszweck innerlich ver-einigt und jede Disharmonie bewirkt Krankheit, zuletzt, wenn sie nicht geheilt wird, denTod. -Aber sind sie und ihre besonderen Functionen der Beseelung, der Ernährung, derBewegung darum nicht dennoch wesentlich verschieden ? Sind nicht für sie von einanderabgesonderte, selbstständig neben einander stehende Organe mit besonderen Hauptsitzen imKopf, im Bauche, in der Brust vorhanden? Steigt diese Unterscheidung und besondereAusbildung nicht gerade mit der Höhe des thierischen Lebens? In Amerika war es so-wohl bei der Begründung des Bundes wie der Landesverfassungen sogar der vollkommenbewußte leitende Grundgedanke, es war und ist fortdauernd der von der ganzen Nation undallen ihren zum Theil höchst ausgezeichneten Staatsmännern allgemein anerkannte