5 ?
sie der Charakter der Idealität den Gebäuden eigen wird, undweil sie durch keinen Zweck, der außer der Sphäre der Kunstläge, bedingt sind. Auch die verschiedenen Theile des Gesimses,und andere Verzierungen, tragen bey, die Gebäude alS schoneWerke zu charakterisiren.
»56.
Das Gesims ist eine aus mehreren Gliedern bestehendeEinfassung an dem oberen oder unteren Rande einer Mauer-wand oder Öffnung. Die Glieder desselben können in Ansehungihrer Form und Größe sehr verschieden seyn. Mannigfaltigkeit,eine unerläßliche Bedingung jeder Kunst, ist auch bey denTheilen eines Gebäudes und den einzelnen Gliedern derselbenstreng nothwendig.
»Zy.
Die Mannigfaltigkeit der Theile muß aber zu einem Gan-zen zweckmäßig geordnet seyn. Ein weiteres Gesetz des architek-tonischen Künstlers ist daher Beobachtung der Eurhythmie. Auchdie Baukunst hat ihren Rhythmus, er besteht in der periodi-schen Eintheilung des Gleichartigen. Für die Stellung derSäulen ist dieser Rhythmus bestimmt ausgemittelt; er bestehtin den Säulenweiten, oder dem Gesetz für die Entfernung derSäulen von einander. Dieses Gesetz ist entworfen mit Hinsichtauf den Durchmesser der Säulen, welcher in der KunstspracheModul heißt. Für die übrigen Theile des Gebäudes dienen be-stimmte Raumweiten zur Erzielung der Eurhykhmie.
i38.
Der architektonische Künstler hat kein Urbild für die Form;er muß die Formen aus sich selbst schöpfen. Da jedem Kunst-werke, also auch den Werken der Architektur eine höhere Ideezum Grunde liegen muß, so ist hier die Aufgabe des Künst-lers, eine Form, welche der auszudrückenden Idee vollkom-men zusagt, aufzuftnden. Da ihm aber die Mittel versagt
i