Einleitung.
r.
Ällles, was eines gewissen Zweckes wegen hervorgebracht ist,heißt ein Werk. In engerer Bedeutung werden nur für sich be-stehende Dinge mit diesem Nahmen bezeichnet; in weiterer aberauch Dinge, welche nicht für sich bestehen. Jedes Werk ist dieFolge bestimmter Handlungen, und der Zweck desjenigen, deres hervorbringt; es kann aber auch als Mittel zu einem wei-teren Zwecke betrachtet werden.
2.
Das Vermögen, Gegenstände für die Anschauung hervor-zubringen, heißt Kunst in weitester Bedeutung. Die An-schauung kann durch die Sinne, oder durch die PhantasieStatt finden. Die Werke der Natur, welche nach unveränder-lichen Gesetzen ohne Bewußtseyn wirkt, stehen den Kunstwer-ken gegenüber.
S.
Die Kunstwerke sind entweder Selbstzwecke, oder Mittelzu weiteren Zwecken. Zu den letzteren gehören die mechanischenKünste, welche zur Befriedigung physischer Bedürfnisse dienen;Künste des Luxus, welche das Angenehme bezwecken; undgelehrte Künste, welche einzelnen geistigen Bedürfnissen, mitHinsicht auf äußeren Nutzen und Gebrauch, zu entsprechen ha-ben. Nur jene Werke, welche ohne eine äußere Bedingung,bloß um ihrer selbst willen geschaffen werden, sind Kunstwerkeim engeren Sinne des Wortes; in ihnen liegt die Vereinigungdes Wahren, Guten und Schönen. Das Vermögen solcheWerke hervorzubringen, ist Kunst in engster Bedeutung.