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1 (1911) Vorarbeit zu einer Geschichte unserer Sippe : Als Ms. gedr. [Hauptw.].
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lüdtte Roggen bekommen könd-ten wie Cemerer Vornan in sei-nem Register Tit. gemeiner auß-gabe verzeichent in anno 85.

Nr. 23: Vom Jahre 1587: Fruchtbrük-künge der Damnitzer Schüne:(Bl. 10): 1 Drömtt dem Under-gerichtsschreyber.

: Schott der Borger:

(Bl. 26): Teuttsche SchulmeisterJürgen Qeringk.

Nr. 24: Vom Jahre 1588: Fruchtbrükung

der Damnitzer Schüne:-

(Bl. 12): Ein dromtt Roggen demUndergerichtsschreyber*) JürgenGeringe sein deputat gebenn.

: Fruchtbrukung der Stadt-Schüne:

(Bl. 16): 1 dromttRocken UndergerichtsschreyberJürgen Gering.

: Schott der Borger:-(Bl.

29) : teuttsche Schulmeister Jür-gen Gering.

Nr. 25: Vom Jahre 1589: Fruchtbrau-chung der Damnitzer Scheunen:

(Bl. 12): 7 scheffel JürgenGering.

: Fruchtbruckung der Stadt-Scheu-

ne: -(Bl. 17): 5 scheffel

Roggen Jürgen Gering uff seindeputat.

: Schott der Borger:-(Bl.

30) : teuttsche Schulmeister Jür-gen Geringk. (Blatt 33 steht: Vie-le Leute vorschienenen Sommerin der Pest gestorben.)

: Gemeine Außgabe:-(Bl.

37): 3 Mark Jürgen Geringe

gegeben, daß ehr eines Radtszwey underschidtliche gegenbe-richt contra die Stolpmündeschenin puncto der Kauffmanshandlung |

sampt den zugehörigen beylagen,item contra die Patronen derDubbesoweschen Kirchen abco-pieret den 18. Januaru anno 90.

Nr. 26: Vom Jahre 1590: Einnahme der

Stadtscheunen: --(Bl. 4):

davon kommen.1 drömtt

Jürgen Geringe.

: Schott der burger:-(Bl.

111): teuttsche Schulmeister Jür-gen Gering.

: Gerichts Expensen so zu befür-

derung der Stadt Sachen vffge-gangen: (Bl. 163): 10 Mark4 Schillinge Copeygeldt JürgenGeringe und Pauli Stoicken ge-ben, die Stolpmündeschen Actaeins theills gedubbeltt abzu-schreyben, davon etzliche demAdvocato zugeschicktt, eins theillssie allhie in Gericht behalten.[NB.! Ob die hierauf folgenden übri-gen Aktenabschriften ebenfalls von Geringangefertigt worden sind, ist aus der Rech-nung nicht zu ersehen, wenn es auchetwas Wahrscheinlichkeit für sich hat; diePosten sind deshalb nicht mit aufgeschrie-ben.]

: (Bl. 166): Am 3. Junii

anno 91 Johannes Geerdt Nota-rius Georg Geringk abschreibenlassen.

Nr. 27:Vom Jahre 1592: Abnutzung der

Damnitzer Scheune:-(Bl.

13): 4 scheffel Georg Geringk.

: Abnutzung der Stadt Scheune:

-(Bl. 21): 8 scheffel Jürgen

Geringk.

: Gemeine Außgabe:-(Bl.

52): 2 Gulden 32 Schillinge

Georg Geringe Undergerichts-schreyber geben wegen seiner

*) Nach Auskunft des Kgl. Staatsarchivs in Stettin v. 6.1.1910 war es damals den Lehrern eigentlichverboten, sich als Gerichtsschreiber gebrauchen zu lassen, aber trotz aller Kirchenordnungen.benütztenviele kleinere Städte aus Sparsamkeit diese einigermassen schriftgewandten Männer zu beiden Ämtern.