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7 (1846) Heim bis Juwelen
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Ionisches Meer

und in manchen Gegenden an Wassermangel. In naturhistorischer Beziehung kommen sieganz mit dem übrigen Griechenland, besonders dem insularen, überein. Sie haben keineWaldungen, erzeugen kaum das Drittel ihres Getreidebedarfs, dafür aber desto mehr Wein,Obst, Rosinen, Korinthen, Südfrüchte, Öl, welches nebst dem Salz die Hauptstapelartikeldes Ausfuhrhandels der Inseln bilden, sowie auch Baumwolle und Flachs. Die Viehzuchtist unzureichend, am bedeutendsten noch in Schafen und Ziegen; dagegen die Tauben-,Bienen - und Seidenwürmerzucht, der Wachtel - und Fischfang sehr ansehnlich; im Mine-ralreich liefern die Inseln Salz, Steinkohlen, Schwefel, Marmor und Erdpech. Die Zahlder Einwohner, die eine Zeit lang in Folge der Auswanderungen nach Griechenland undder Abnahme des Handels sehr gesunken war, wird gegenwärtig wieder auf 228000 ange-geben. Mit Ausnahme von etwa l OOO Engländern (die Garnisonen nicht gerechnet), 5500l Juden und 8000 Italienern, sind sie sämmtlich griech. oder albanesischen Stammes. Au-, ßer den Juden und protestantischen Engländern bekennen sich ein Sechstheil zur röm.-ka-tholischen, fünf Sechstheilc zur griech. Kirche. Die Geistlichkeit darf mit ausländischen^ geistlichen oder weltlichen Behörden nur mittels des Senats correspondiren. Für den Un-terricht ist durch viele Particular- und Centralschulen, durch zwei Gymnasien und eine Uni-versität in Korfu (s. d.) gut gesorgt, weshalb auch die ionischen Griechen die übrigen anwissenschaftlicher Bildung übertreffen. Das Volk zerfällt in Adel (mit ital. Titeln), wel-cher fast alleiniger Grundbesitzer ist, in Bürger und in Bauern, welche nur Pächter undMeier sind. Die Hauptbeschäftigungen der Einwohner, welche der Übervölkerung wegenhäufig im Auslande ihren Ünterhalt suchen müssen, sind Landbau und die damit verbunde-nen Gewerbe, Fischerei, Seefahrt und Handel. Letzterer, der jetzt wieder, söhne überhauptder Wohlstand des Staats im Steigen ist, beliefsich in den letzten Jahren auf 4,300000Thlr. an Einfuhren und auf 4 Mill. Thlr. an Ausfuhren. Nach der Verfassung ist diegriech. Kirche die herrschende und die griech. Sprache die gesetzliche. Die Gesetzgebende Ver-> sammlung, welche auch die ordentlichen Staatsausgaben zu regeln hat, besteht aus elf stän-s digen und aus 20 aus dem grundbesihenden Adel gewählten Mitgliedern; der aus sechsPersonen bestehende Senat, welcher die ausführende Gewalt und die legislatorische Initia-tive besitzt, auch die meisten Gerichtsbehörden und die Eparchen der einzelnen Inseln er-nennt, wird aus der Mitte der Gesetzgebenden Versammlung gewählt. Der Lordobercom-miffar entwirft die Wahllisten und kann die Gesetzgebende Versammlung außerordentlichzusammcnberufen und auflösen; er bestätigt oder verwirft die Senatorenwahlen und allevon der Gesetzgebenden Versammlung und dem Senat beschlossenen Gesetze, Einrichtungen,Verordnungen, sowie alle vom Senat ausgegangenen Ernennungen und sonstigen Hand-lungen; er ernennt die meisten Regierungs-, Finanz- und theilweise such die höchsten Ge-richtsbeamtcn, kann jeden Beamten von seiner Stelle entlassen und hat die ganze Finanz-,Policei- und Sanitätsverwaltung in seinen Händen. Preßfreiheit besteht nicht; die Pressesteht vielmehr unter der unmittelbaren Leitung des Senats und des Lordobercommissars,ohne dessen Erlaubniß keine neue Druckerei angelegt werden darf. Die Staatseinkünfte,meist aus indirekten Steuern herkommend, belaufen sich auf 1,400000 Thlr., die Ausga-ben auf ungefähr 700000 Thlr. Die engl. Besatzung besteht aus 3000 M., wozu nochvier aus Eingeborenen bestehende und von dem Lordobercommiffar organisirte Milizregi-' menter, jedes von 800 M. kommen. Vgl. Kendrick, ,,1'üe iomem islsncis" (Lond. 1 822);„Histoirc et clescription eles lies ioniennes stc." (Par. 1823); Vaudoncourt, „5le-moirs VN tlie ionian isisucis" (Lond. 1810); Goodisson, kiotoricsl etc. esss)? IIPNNtiie Island ok 6orf» etc." (Lond. 1822); Neigebaur, „Die Verfassung der ionischen In-seln u. s. w." (Lpz. I 830), und W. Mure, „äournsi of a tour in 6reece »nck tüe ionisnislanch" (2 Bde-, Lond. 1 842).

Ionisches Meer heißt das Mittelländische Meer zwischen der Westküste von Alba-nien und dem Königreiche Griechenland und der Ostküste von Calabrien, unstreitig nach. den Ioniern auf der Westküste des Peloponnes. Dasselbe bildet den Meerbusen von Tarentzwischen Calabrien, Basilicata und Terra d'Otranto; ferner den Golf von Patras undjcnjeit der Meerenge von Lepanto den von Korinth oder von Lepanto, beide zwischen demPeloponnes und dem griech. Festlande; sodann den von Arkadien (den Cyparissischen Bu