464 Intention Interesse
Intention, nicht zu verwechseln mit Intensiv« (s. d.), heißt Richtung und wildgewöhnlich von der Richtung des Wollens, der Absicht des Handelnden, gebraucht, vonwelcher der äußere Erfolg, die Wirkung der Handlung, abwcichen kann. Auf das sittliche ;Gewicht, welches die Frage nach dem Verhältniß zwischen Absicht und That hat, kann dieLehre der Jesuiten aufmerksam machen- nach welcher auch eine schlechte Handlung erlaiib!sein soll, wenn man nur eine gute Absicht dabei habe; eine Lehre, die wie der damit genauzusammenhängende Grundsatz: der Zweck heilige die Mittel, alle Moral untergräbt, wennsie ohne Einschränkung aufgestellt wird.
Jntercefskon ist im Civilrechte so viel als Bürgschaft (s. d.). Im Staats- undVölkerrechte versteht man darunter die Verwendung eines Staats bei einem andern Staan >für Privatpersonen, die Unterthanen eines der beiden oder auch eines dritten Staats sind.Die Jntercession für Bürger des intcrcedirenden Staats, um ihnen z. B. zu gerechten Fe- !derungen zu verhelfen, sie gegen Beleidigungen und Unrecht zu schützen, sie zu einer mildern ,Behandlung zu empfehlen, sie aus der Kriegsgefangenschaft zu reclamiren u. s. w-, ist all- 'gemein als zulässig anerkannt; dagegen sind dieJntercessioncn, die zuweilen zu Gunsten derUnterthanen des fremden Staats versucht wurden, in derRegel zurückgewiesen und oft sehr !übel genommen worden, so die Jntercessionen für den evangelischen Magistrat der StadtThorn (s. d.) im I. 172-1; für die Protestanten, welche ber Erzbischof von Salzburg,Leop. Ant. Graf von Firmian (s. d.), 1731—32 aus dem Lande trieb; des Holland.Gesandten für den Prätendenten Karl Eduard (s.d.) beim fcanz.HofeimJ- >737 u.s.w.
Interdikt hieß in der röm. Rechtspflege eine vorläufige Verordnung des Prätvrs,durch welche, mit Vorbehalt des eigentlichen Rechts, Jemand im Besitz einer Sacke ge-schützt, dareingesetzt oder wiedercingesetzt wurde. Jemandem Feuer und Wasser unter-sagen (mterckicere), war so viel, als Jemand ins Exil schicken. In der kirchlichen Disciplinbezeichnet man mit Jnterdict ein Verbot aller kirchlichen Handlungen, nut Ausnahmeder Taufe; keine Glocke durfte geläutet und das Abendmahl Niemandem, selbst den Ster-benden nicht, gereicht werden, die Beerdigungen mußten ohne die kirchlichen Gebräuchegeschehen und aller Kirchenschmuck wurde verhüllt oder entfernt. Es war eine allgemeineFasten- und Bußzeit. Dieses li^urs terruin publica exeommiiiücution« war eine Steige-rung des Kirchenbanns (s.d.), des Anathema und der Ercommunication, welche vonder schuldigen Person auf ihre Umgebung, Dienstleute, Unterthanen, auf ganze Landesdi-stricte und ganze Länder ausgedehnt wurde, und hatte zunächst zum Zweck, den Gottes-frieden (s. d.) zu vermitteln, d. h. die Fehden, wenigstens auf gewisse Zeiten, zu beschrän-ken. Später galt es als Strafe für alle schwere Vergehen gegen geistliches oder weltlichesRecht. Dieser gesteigerte oder große Bann wurde zuerst von Gregor V. im I. 998 ange-wcndet, vermöge dessen König Robert, um eine Volksempörung zu verhüten, sich zu einerTrennung von seiner im vierten Grade mit ihm verwandten Gemahlin Bertha verstehenmußte. Kirchengesetzlich wurde das Jnterdict erst 1031 auf der Synode zu Limoges. ZwI. 1209 sprach es Jnnocenz III. über England aus und entsetzte König Johann des Reichs,das er an Philipp von Frankreich übertrug. Die Folge war, daß Johann dem Papste dasPatronat über die engl. Bisthümer überlassen, unter schimpflicher Dcmüthigung undBüßung sein Reich vom Papste zu Lehen nehmen und der Aristokratie Englands dieAlsZna 6lisrts gewähren mußte. Eine aufgeklärtere Zeit hat auch die Schrecknisse desJnterdicts beseitigt.
Interesse (lat.), d. h. daran gelegen sein, bezeichnet, im Gegensätze von Gleichgül'tigkeit, den Antheil, welchen man an einer Sache nimmt, und in Hinsicht des Gegenstan-des selbst den Werth und die Wichtigkeit, die er für uns hat. Dem sinnlichen Menschen wnur das Sinnliche, der Nutzen und Gewinn, interessant, und man nennt daher diejenAntheil Interesse im niedern Sinne, und den Gewinnsüchtigen selbst einen interessrr-len Menschen. In diesem Sinne sagt Kant, das Schöne gefalle ohne Interesse, nnd sswird auch der Eigennutz oder die angelegentliche Sorge für seinen äußern Vortheil, sowudieser Vortheil oder Gewinn selbst, Interesse genannt, besonders wenn er sich aufoder Geldeswerth bezieht. Nicht minder hat jeder Stand, jede Lebensart, jedes Geschleein eigenthümliches Interesse. Von diesem besonder« Interesse unterscheidet man daher