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7 (1846) Heim bis Juwelen
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461
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Jnfurrection - Integralrechnung 461

Vorgesetzten genannt. Da nur der strengste, unbedingteste Gehorsam rin Heer befähigen^ knm, vor dem Feinde kricgsbrauchbar zu sein, so muß jedes Subordinationsvcrgehcn streng>e bffuaft werden. Schön eine die Widersetzlichkeit bezeichnende Miene oder Gebende des

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Untergebenen darf nicht ungeahndet bleiben, vielwcniger das Wort. Findet dabei zugleich

ein Gütlicher Angriff gegen den Vorgesetzten statt, so ist selbst in Fricdenszcitcn die Todes-nstro ^ überall verwirkt. Im Augenblicke, wo cincTruppe gegen den Feind fechten soll, kann

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der Vorgesetzte den nicht gehorchenden Untergebenen ohne Weiteres niedcrstoßen.

Insurrektion oder Aufstand, die Erhebung des Volks gegen eine für unrecht-mäßig angesehene Herrschaft, ist wohl zu unterscheiden vom Aufruhr (s. d.), der in einerungeordneten, gewaltsäiüen Widersetzlichkeit gegen eine obrigkeitliche Anordnung besteht.Die Frage, inwiefern das Volk zu einer solchen Erhebung berechtigt sein könne, hat eines ^ sehr verschiedene Beantwortung gefunden. Dem Volke das Recht bcizulegen, beliebig und

«hne einen andern Grund, als weil es ihm so gefällt, gegen die Obrigkeit aufzustehen, dassogenannte heilige RechtderZnsurrection, unter dessen Vorwände die meisten Ver-brechen und Greuel der franz. Revolution verübt wurden, ist eine vollkommene Ungereimt-heit; nicht weniger ungereimt ist es aber, alle Gegenwehr gegen die rohesten Mißbraucheder Gewalt für unrechtmäßig zu erklären. Nur über das Eine ist man von jeher einver-stunden gewesen, nämlich daß der Ausstand gegen einen Usurpator oder eine Partei, welcheden rechtmäßigen Herrscher in Abhängigkeit hält, nicht nur erlaubt, sondern sogar verdienst-lich sei; doch hat man dabei den Punkt, wo die Usurpation in legitime Herrschaft übergeht,nicht mit Bestimmtheit angeben können. Schwieriger ist die Frage, in welchen Fällen dasBolkauch gegen einen Herrscher, dessen Recht zum Throne nicht zu bezweifeln ist, wegenMißbrauchs seiner Macht zur Gegenwehr, Absetzung u. s. w. schreiten könne. In deir frü-hm Zeiten war die Idee des Rechts dabei ganz unwirksam; erst in den Religionskriegenbeb IV.Jahrh. wurde die Sache von der rechtlichen Seite beleuchtet. Den ersten AnstoßdH die Stadt Magdeburg, welche sich gegen den Vorwurf einer strafbaren Widersetzlichkeit

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vecheidigte, als sie das Interim (s. d.) nicht annehmen wollte, wodurch später die „V,nchc'mecontra G-rnnnos" von Hubert LaIIg u et (s. d.) veranlaßt wurden, und nächst Lau-M die Rechtfertigung des Mörders Heinrich's lll., Clement, in der Schrift des JesuitenMariana (s. d.) „Do roA« et i,l.«ti1,iti»iie i-exis". Sehr loyale Männer haben Grenzendes bürgerlichen Gehorsams angenommen, wie Hume, Schlüter, Fe'ne'lon, Bossuet, Black-sione u. A., und sehr eifrige Kämpfer für Recht und bürgerliche Freiheit haben dem VolkeEr Recht des Widerstandes abgesprochen, wie Hugo Grotius und Kant. Es ist leicht zusigcn, daß ein Volk zur Nothwehr gegen ungerechte Gewalt berechtigt sei; allein im Vor-As die Fälle zu bestimmen, in welchen der Zustand der Nothwehr wirklich cintritt, möcbkeümso unmöglich als unnöthig sein. So lange es blos Güter gilt, über welche die Menchm verfügen und welchen sie entsagen können, ist unstreitig jeder Aufstand gegen eine inihm Entstehung rechtmäßige Herrschaft unerlaubt; wenn aber Das angegriffen wird,jslbcu °üiem Jede,, heilig sein muß, die Religion und die moralische Entwickelung des Volks,,rmm die Gerechtigkeit mit Füßen getreten wird und man nicht gehorchen kann, ohne sichMer "^verächtlich zu werden, dann ist kein Mittel, sich von moralischer Vernichtung zu rek-n br« der Gebrauch physischer Kraft. Aus diesem Gesichtspunkte war die Jnsurrectivn der

Ae sMcchen zu betrachten, denen die Osmancn noch nie Regenten, sondern stets nur ErobererMn "Unterdrücker gewesen waren und denen man die Pflicht des bürgerlichen GehorsamsMn- "E auflegen konnte, man mochte nun auf den Ursprung der Gewalt oder auf den Mis-Lie derselben sehen. — In Ungarn heißt In surr ection das allgemeine Aufgebot desch,„r ^ichsadcls zur Vertheidigung der Grenzen, was bei dringenden Gefahren vom Königeh >u> ?bcht, wo dann jeder Adelige verbunden ist, in Person bewaffnet im Felde zu erscheinen.S ütz- ^ bei Raab die Ungar. Jnsurrection gegen den Vicekönig Eugen von Italien.l,vm ANtagllen (lutu^Iiu?), ticfgeschnittene Steine, s. Steinschneidekunst,ein».'. Integralrechnung heißt derjenige Theil der Jnsinitesimalrechnung, welcher ausu.A.' "n gegebenen Gleichung zwischen den Differentialen zweier oder mehrer veränderlicherülig!> eine Gleichung oder Relation zwischen diesen Größen selbst auffinden lehrt. Dasstirer ^""gral eines gegebenen Differentials ist diejenige Function einer oder mehrer vcrän-

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