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7 (1846) Heim bis Juwelen
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Instanz Jnstinct 455

durch strenges Festhalten an einer solchen außer» Göttlichkeit der Schrift ihre menschlicheZuverlässigkeit, d. h. ihre Echtheit, Unvcrfälschthcit und Glaubwürdigkeit gefährdet. Manbegnügt sich daher in neuerer Zeit mit der nicht zu bezweifelnden inner» Göttlichkeit dersel-ben, oder mit der Annahme, daß der Inhalt der Heiligen Schrift in Wahrheit göttlichesWort sei, wie denn auch der in und aus ihr wehende Heilige und heiligende Geist zeigt, daßsie Gottes Hauch ist. Nach diesem biblischen Begriffe hat man sich die Inspiration nichtals eine wörtliche, sondern als eine Jrrthümcrn vorbeugende und die ganze religiöse Ent-wickelung der heiligen Schriftsteller bestimmende göttliche Einwirkung zu denken. Damitsteht das höchste richterliche Ansehen der Heiligen Schrift fest und eine sortgehcnde göttlicheEingebung, deren sich zu allen Zeiten Viele unter den Christen gerühmt haben, wie in neue-rer Zeit Eichtel (s. d.), Jak. Böhme (s. d.), Swedenborg (s. d.), die Camisardcn unddie janscnistischcn Convulsionnaircs in Frankreich, die Quaker, Methodisten und andereSekten in England und Nordamerika, wird entbehrlich.

Instanz bedeutet einen wirklichen oder nur erdachten Fall oder Umstand, welcher zumBeleg, noch gewöhnlicher aber zur Widerlegung irgend cincs ausgesprochenen allgemeinenSatzes angeführt wird. In derNechtssprachc heißt Instanz der Abschnitt eines gerichtlichenVerfahrens, welcher durch das Ansuchen cincs Thcils, die Verantwortung des andern unddie richterliche Entscheidung begrenzt wird. Daher spricht man von der Instanz des erstenVerfahrens, von der Beweisinstan; u. s. w. In diesem Sinne sagt man auch, einen Be-klagten von der Instanz entbinden, wenn der Kläger vomProccß zurückgewiescn wird,ohne daß er sein Recht selbst verliert, und einen Angeklagten von der Instanz fr ei spre-chen. (S. Freisprechung und Inquisition sproccß.) Ferner bezeichnet man mitInstanz auch diejenigen Abschnitte, welche auf das Ansuchen der Parteien um andcrwcitcPrüfung cincs ergangenen Nichtcrspruchs, durch Lcutcrung, Appellation, Restitution, Re-vision, Nullitätsqncrcl und weitere Vcrthcidigung, gebildet werden. Solcher Instanzensoll es nach der deutschen Bundesverfassung in allen deutschen Bundesstaaten für Civilsa-clien der Regel nach drei geben; in Criminalsachcn sind sic vielfältig auf zwei beschränktMan spricht hier von der untern und ober», mittler» und höchsten oder letzten Instanz.Niemand soll wider seinen Willen einer Instanz entzogen, keine Instanz übersprungen wer-den. Der Jnstan zcnzug ist dieOrdnung, in welcher diese Abstufungen des Nichtcramrßin der gerichtlichen Organisation gebildet werden. Er ist wechselseitig, wenn die Lcutcrungs-,Appellations- oder Rcvisions- (Obcrappcllations-) Instanz zwischen mehren Gerichten ge-genseitig von einem an das andere geht. Die oberste Instanz aber sollte immer bei einemund demselben höchsten Gerichte sein, um durch seine Aussprüche eine conscqucnte undübereinstimmende Fortbildung des Rechts, welche der bloßen Gesetzgebung unerreichbarist, zu gewinnen.

Jnstinct oder Naturtrieb nennt man die in dem thicrischcn Wesen herrschendebewußtlose und unwillkürliche Richtung der Thätigkcit, welche sich vornehmlich im Begeh-ren oder Vermeiden zxigt. Sic wird Jnstinct genannt, weil man dabei etwas in der Naturder thicrischcn Geschöpfe voranssctzt, was zu einer bestimmten Wirkungsweise treibt. DerJnstinct ist angeboren, da er nicht erst durch Gewohnheit oder Nachahmung angenommenwird, sondern sich sogleich mit dem Dasein cincs thicrischcn Wesens äußert, und ein natür-licher Trieb, da er nicht von Überlegung und Nachdenken, sondern von der jedem Thicrgc-schlechtc cigcnthümlichcn Organisation und Natur abhängt. Es gibtJnstincte, welche allenthicrischcn Geschöpfen gemein sind, z. B. der Nahrungs- und Gcschlcchtstricb, andere, welche»ur besonder» Thierartc» eigen sind, z.V. den Wasscrvögcln der Trieb, im Wasser zu schwim-men; noch andere Triebe scheinen an periodische Bedingungen und Verhältnisse gebundenM sein, z. V. bei den Zugvögeln der Trieb zu Versammlungen und Wanderungen. Ambestimmtesten und ausgeprägtesten treten die Jnstincte bei den Thiercn auf, während dieNaturanlagc des Menschen auf die Entwickelung der verständigen und vernünftigen Über-legung berechnet ist. In den Instinkten der Thicrc, insbesondere insofern sie sich, z. B- beiden Bibern, Bienen u. s. w. als Kunst trieb c (s. d.) äußern, ist viel Überraschendes undWunderbares, was jedenfalls als zweckmäßige Naturcinrichtnng zu betrachten ist. Eine»Gesichtspunkt für die Erklärung der Jnstincte bietet der Gedanke dar, daß das Thier im