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Jnrotnlation der Acten
Insekten
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Reformen bedürftigen alten Anklagcproccsscs (s. Anklage) getreten und seitdem in seinerFortbildung durch Reichs - und Landesgcsctzgcbung zur fast ausschlicßcndcn Proccßfvnnin Deutschland geworden. Er hat folgende wesentliche Hauptabschnitte: >) Die allgemeineFeststellung des Thatbestandcs eines Verbrechens ohneRücksicht anfeincn bestimmtenThä-ter und die Verfolgung aller Spuren, welche zur Entdeckung des Urhebers führen-iitio genvralisZinm, auch FLneralis); 2) die Sammlung der Vcrdachtsgründe gegen be-stimmte Verdächtige, die Vernehmung der letzten über ihr Thun und Lassen zur Zeit derThat, und überhaupt insofern dasselbe mit dem Verbrechen in Verbindung gebracht werdenkann und die Bestrebung, ein Gcständniß von denselben zu erlangen, wozu geeignete Vor-halte, Confrontationen u. s. w. dienen; nächsidem die vollständige Aufnahme aller andernBeweise der That und des Thäters. Hierbei können auch Sichcrungsmaßrcgeln, z.B. Ver-haftung, Anhalten zur Cautionstellung oder zur Abnahme des Handgelöbnisscs, gegenden Angeschuldigten eintreten. Dieser selbst wird Jnculpat genannt; das ganze Verfah-ren in diesem Abschnitt summarische Untersuchung, von Einigen aber auch minder stier-liche Specialinquisition. Ergibt sich, daß rin voller Beweis der Schuld, ungeachtet vorhan-dener starker Verdachtsgründe, nicht hergestcllt werden kann, so ergeht nun ein „von derInstanz entbindendes" Urtheil, welches den Angcschuldigten von dem Criminalprocesseauf so lange befreit, als nicht neue Umstände in Betreff der vorliegenden verbrecherischenThat sich gegen ihn ergeben; bisweilen wird auch auf dcnNeinigungseid (s. Eid) erkannt.Ist aber der Beweis der Schuld nicht eminent bis zur Wahrscheinlichkeit gebracht oder istdie Nichtschuld als Gewißheit gestellt, so erfolgt ein völlig lossprechendes Erkenntniß. Beivorhandenem Geständniß oder cingetretenerÜberführung wird bei geringernVerbrechennochaufVerlangen des Jnculpatcnnach vorgängigerVcrtheidigung sofort einStraferkenntnißge-fallt; liegt aber einVerbrechcn vor, welches wenigstens schwereLcibesstrascn nach sich zieht,und ist der Angeschuldigte entweder geständig oder doch halber Beweis gegen ihn vor-handen, so geht das Verfahren :;) in den eigentlichen feierlichen Criminalproceß (s.d.)oder die Specialinquisition über, und es tritt in der Regel nach vorgängigem Erkenntnißdas articulirte Verhör, eine Vernehmung dcsAngeschuldigten, der jetztJnquisit heißt, nbrrdie in Artikel gebrachten Hauptpunkte der Anschuldigung vor gehörig besetztem Criininal-gericht ein. Diese Specialinquisition zieht eine Ehrenschmälcrung für den durch sie Betrof-fenen nach sich, daher vorherige Verteidigung zu ihrer Abwendung gestattet zu werdenpflegt. Hierauf folgt Verteidigung und Enderkenntniß.
Jnrotulation der Acten, eigentlich deren Zusanimenhestung, dann aber überhauptder Abschluß ihrer äußer» Anordnung, Fertigung eines Inhaltsverzeichnisses u. s. w. nenntman die processualische Handlung, welche vor Übergabe eines Actenstücks zum Fallen ei-ner Entscheidung stattsinden muß und wegen der in manchen Fällen ei» besonderer Jnro-tulationstermin angcseht zu werden pflegt, damit sich die Parteien überzeugen können,daß die Acten Alles, was wirklich vorgegangen ist, aber auch nichts Ungehöriges enthalten.
Insekten, auch Kerfe odcrKerbthiere genannt von der äußern Gestalt ihres Leibes,welcher gleichsam cingekerbt erscheint und mit wenigen Ausnahmen aus den drei denkliihgeschiedenen Haupttheilen, Kopf, Bruststück und Hinterleib besteht, bilden unter den wir-bellosen Thieren eine eigene große Abkhcilung, nach altern Systemen die sechste Elaffe desThierreichs. Sie unterscheiden sich von verwandten Thierclassen thcils durch den erwähn-ten äußern Bau, theils durch ihre Beine, die bei dem ausgcbildeten Thiere stets mir teä>sund gegliedert sind, d. h. aus mehren durch Gelenke miteinander verbundenen Theilen be-stehen. Meist gesellen sich zu diesen Bewegungsorganen noch ein oder zwei Paare verscliic-den gebauter Flügel. Ein eigentliches inneres Skelett fehlt ihnen; dagegen ist ihre Hüllemeist hornig oder hart und trägt den Namen des Hautskclekts. Das Nervensystem der In-sekten ist von einfachen» Bau als das der Wirbelthiere; ein cigentlickes, im Kopfe gele-genes Hirn fehlr. Die Sinne sind meist in gewöhnlicher Zahl vorhanden, doch scheineneinige bisweilen zusammenzufließen, wahrend der Sitz anderer, deren Thätigkeit nicht ab-geleugnet werden kann, zweifelhaft ist. Das Tasten wird besonder- durch gewisse, oft sehrkünstliche, um das Maul gelegene Organe, die Palpen oder Taster, vermittelt; das -Porendurch die fälschlich sogenannten Fühler, Fühlhörner oder Antennen, die gleichfalls von man-