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wagen nach Alcobaza geführt; der König, die Bischöfe, die Großen und Ritter des Reichsbegleiteten den Zug zu Fuß; der ganze 17 M. lange Weg aber von Coimbra bis Alcobazawar von vielen Tausenden, die brennende Fackeln hielten, auf beiden Seiten besetzt. Über lihrem Grabe ließ der König ein prächtiges Denkmal von weißem Marmor errichten undihr Bild mit der Künigskrone auf dem Haupte aufstellen. Die Geschichte der unglücklichen iI. hat mehren Dichtern Stoff zu Trauerspielen gegeben, unter den Portugiesen I. B. !Gomes (s. d.), unter den Deutschen dem Grafen von Soden und unter den HolländernR. Feith (s. d.); am schönsten aber hat Camoens (s. d.) sie verewigt, in dessen „Lusia-den" die Geschichte ihrer Liebe eine der herrlichsten Episoden bildet. Eine vergleichendeKritik der verschiedenen Ines-Tragödien hat Wittich seiner Übersetzung des Trauerspielsvon Gomes (Lpz. 1841) beigefügt. ^
Jnfallibilität, d. h. Unfehlbarkeit in Sachen des Glaubens und der Lehre, leg- cten die allgemeinen Concilien der Kirche als Inhaberin des heiligen Geistes und sich alsRepräsentanten derselben bei, um ihren Entscheidungen und Beschlüssen allgemeine Gül-tigkeit zu verschaffen. Auch der Papst, als Repräsentant und sichtbares Oberhaupt derKirche, schreibt sich dieselbe zu. Er gründet darauf die Herrschaft über Kaiser und Könige,Fürsten und Herren, über die Concilien, den gesammten Klerus und alle Völker und nimmtin kirchlichen Dingen das Entscheidungsrecht für sich allein in Anspruch. Die protestanti-sche Kirche verwirft dieses Dogma und erkennt nur das Evangelium für infallibel.
Infamie oder Ehrlosigkeit. Das röm. Recht, in welchem die Lehre von der In-famie sehr ausgebildet erscheint, unterscheidet die inlumia tscti, welche von der öffentlichenMeinung mit gewissen Beschäftigungen und Handlungen verknüpft wird, von der mlamiajuris, welche von den Gesetzen auf gewisse Vergehungen oder pflichtwidrige Handlungengesetzt ist, und theilt die letztere wieder in iolsmia metlista, welche erst durch Urtheil ein-tritt, und üil'siniu immeeliutu, welche unmittelbare Folge der verbrecherischen Handlungist. Im deutschen Criminalrechte hat diese Lehre sowol durch die zum Theil wesentlich ab-weichenden Grundsätze des altern einheimischen Rechts über Rechtlosigkeit und Ehrlvsig- 1keit, als auch namentlich unter dem Einflüsse der fortschreitenden Cultur und Gesetzgk- ^bungspolitik mannichfache Umgestaltungen erfahren. Nach der gemeinrechtlichen Prariswird anzunehmen sein, daß die Ehrlosigkeit als Folge einer Verurtheilung nur dann ein-treten könne, wenn der Richter im Urtheile sie ausdrücklich ausgesprochen hat, oder wennein bestimmtes Gesetz dieselbe als nothwendige Folge eines bestimmten Verbrechens an-droht, oder in Folge einer Strafe, an welche nach den Gesetzen oder dem Gerichtsbrauchbestimmte Nachtheile für die bürgerliche Ehre geknüpft sind. Die neuern Gesetzgebungengehen mit Recht in Betreff dieser Ehrenschmälerung, welche immer allgemeiner an dieStelle der Entziehung aller Ehre tritt, milder zu Werke und pflegen nur an wirklich erlitteneschwere Freiheitsstrafen den Verlust der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte zu knüpfen,wie sie auch die sogenannte Anrü chigkeit (s. d.) immer mehr zu verdrängen suchen.
Jnfant (ilitsote), vom lat. inksns, d. i. Kind, wurde in sehr früher Zeit in Portu-gal und Spanien der Titel für die sämmtlichen Prinzen des königlichen Hauses, und eben-so Infantin (lukaotas) für die Prinzessinnen. Dies ist auch gegenwärtig beibehalten,nur daß in Spanien seit dem 14. Jahrh. dem jedesmaligen Thronfolger der Titel einesPrinzen von Asturien durch den König beigelegt wird, und daß in Portugal der Thron- j
folger bis zur Abtrennung Brasiliens den Titel als Prinz von Brasilien führte. DerJnfant Heinrich, der älteste Sohn König Johann's I. von Castilien, war der Erste, der1388 den Titel als Prinz von Asturien erhielt. Den Titel Jnfant führen die span. Prin-zen auch fort, wenn sie auf fremde Throne gelangen. So führt der König beider Sicilienneben seinem königlichen Titel unmittelbar den eines Jnfanten von Spanien, und derHcr-zog von Lucca den Titel Jnfant von Spanien, Fürst von Lucca, Erbherzog von Parwr.Das einem Jnfanten oder einer Infantin als Leibgedinge angewiesene Gebiet hieß Z n-fa ntado. Dieser Name erhielt sich in dem Gebiete von Jnfantado, das der König Hein-rich IV. von Castilien an Don Diego Hurtado Mendoza verlieh. Im I. 1475 zum Hcr-zogthum erhoben, kam dasselbe nachmals durch Vermählung an das Haus Silva.
Jnfantado (Herzog von), einer der uneigennützigsten Anhänger König Ferdi-