Honorar Honorius 285
dem Grade des Vorübergehenden oder von besonder» localen Bestimmungen abhängig,namentlich im Felde, wo die Honneurs der Wache und der Schildwachen sich nur auf denOffizier »In jcmr und auf den commandirenden General erstrecken. Besondere Honneurswerden fürstlichen und höhern Personen bezeigt, wenn sie in eine Festung kommen; dieAnzahl der Kanonenschüsse, welche dabei gelöst werden, ist durch besondere Befehle festge-setzt. Zn altern Zeiten wurde hierbei sogar scharf, d.h.mitKugeln,geschossen. Auch Schiffesalutiren sich gegenseitig, und die Forts, an denen sie vorbeisegeln oder landen wollen, durcheine Anzahl Schüsse. Endlich gehören die Ehrenbezeigungen hierher, die verstorbenen Mi-litairs beim Begräbnis erzeigt werden, zu denen namentlich ein dreimaliges Feuern der be-gleitenden Truppe über das Grab gerechnet wird. — Im gesellschaftlichen Leben ma-chen beim Empfang von Gasten der Wirth und seine Frau oder in Ermangelung derselbeneine andere damit beauftragte Dame die Honneurs, welche darin bestehen, daß sie die Gästeempfangen und ihnen die erfoderlichen Aufmerksamkeiten erweisen.
Honorar hießen bei den Römern die Geschenke an Getreide, Wein u. s. w., welcheden eine Provinz verwaltenden obrigkeitlichen Personen von den Einwohnern der Provinz,ohne daß diese dazu verpflichtet gewesen wären, ehrenhalber gegeben wurden. Indessenwurden dergleichen Geschenke in den später« Zeiten der Republik oft nicht nur gefodert, sondernauch erpreßt. Gegenwärtig bezeichnet man mit Honorar oder Ehrensold Vergütungen inGeld für Arbeiten und Bemühungen höherer, besonders geistiger Art, welche nichtständigeGehalte oder Besoldungen sind, und für die der Ausdruck Lohn nicht würdig genug er-scheint. In diesem Sinne spricht man von einem Honorar des akademischen Docenten, desSchriftstellers und des Arztes. Jedoch ist der Sprachgebrauch des Worts, außer in dengenannten Verhältnissen, nicht völlig bestimmt.
Honorius, der Sohn des Kaisers TheodosiuS' l., geb. 384 n. Ehr., zum Augustusernannt 393, nach seines Vaters Tode 395 Kaiser des weström. Reichs, während seinemBruder Area diu s (s. d.) das östliche zufiel, residirte anfangs zu Mailand, seit 493 aberzu Ravenna. Sein Vormund Stilicho (s. d.), der für ihn die Regierung mit Kraft undKlugheit führte, die Empörung des Gildo in Afrika im I. 398 unterdrückte, dem Ala-rich (s. d.) in Griechenland im Z. 397 und in Italien im I. 403 mit Erfolg entgegentratund 496 die zahlreichen german- Scharen, die unter Radagais in Italien eingebrochcnwaren, bei Florenz überwand, fiel im I. 498 als Opfer der Jntriguen des EunuchenOlympius. Seitdem hatte Manch die Oberhand von Italien, das die Westgothen erst nachdessen Tode im I. 412 unter Athaulf, der 414 des Kaisers Schwester Placidia heirathete,verließen und nach Gallien zogen. Dieses war seit 497 durch Vandalen, Sueven, Alanenund Burgunder überschwemmt worden, von denen die letzter« zunächst am Rhein sich nie-derließen, während die erster« Völker 499 sich nach Spanien wendeten. In Britannientraten mehre Gegenkaiser auf, von denen Konstantin seine Herrschaft auch nach Gallienausdehnte; zwar besiegte ihn Konstantius im I. 4l l, der 417 zum Gemahl der seit 415verwitweten Placidia und 421 zum Mitkaiser erhoben wurde, doch gab H. die röm. Herr-Ichaft über Britannien auf. Als H. 423 starb, bemächtigte sich Primicerius Johannes derHerrschaft, die er imJ. 425 an den Sohn des schon 421 gestorbenen Konstantius, Valen-, tinian III. (s. d.), verlor, als dieser mit seiner Mutter Placidia aus Konstantinopcl zu-ruckkehrte, wohin sie, von H. verwiesen, gegangen war.
Honorius ist der Name von vier Päpsten. — H. I., erwählt 625, gest. 638, billigtem den monotheletischen Streitigkeiten die Ansicht des Patriarchen Sergius von Konstan-tinopel von Einem Willen und wurde deshalb auf dem Concil zu Konstantinopel im I.^0 ^ ^ber verdammt. — H. II., erwählt I ! 24, gest. > 139, mischte sich nach Hein-rich s V. Tode nicht ohne Erfolg in die deutsche Königswahl und belegte, um dem Kaiserkothar dem Sachsen sich willfährig zu beweisen, den Herzog Konrad von Franken, der sichals Gegenkönig hatte krönen lassen, mit dem Bann; weniger glücklich war er gegen No-. Hss von Sicilien, der, ohne nach dem Papste zu fragen, die päpstlichen Lehen Apulien undt-alabrien in Besitz nahm. — H. III., erwählt 1216, gest. 1227, der Nachfolger Jnno-den ec an Geist und Willenskraft beiwcitem nachstand, war ein großer FörderervkrBettelorden, von denen er den der Dominicaner 1216 und den der Franeiseancr >223