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völkert; später siedelten sich in der östlichen Ecke vom Kieler Meerbusen bis zur Trave, inWagrie», Slawen an. Mit den Sachsen überhaupt wurden auch die holsteinischen von Karldem Großen bezwungen, und das von ihnen bewohnte Stormarn und Dithmarschen (Hol-stein im cngcrn Sinne) machten den Hauptthcil von Nordalbingien aus, das anfangs alseigene Mark zum Herzogthum Sachsen gehörte, aber schon I >06 von Kaiser Lothar demGraft» Adolf von Schauenburg, mit Ausnahme von Dithmarschen, als Grafschaft inLehn gegeben wurde. Die Slawen in Wagrien waren schon im lO. Jahrh. bezwungenund wurden zeitig durch sächs. und flämische Ansiedler germanisirt. Nachdem Graf Adolf II.im > 2. Jahrh. ihr Land völlig erobert, wurde dasselbe mit H. und Stormarn vereinigt.Viele Kriege hatten die Holstein. Grafen mit den Danen und den Slawen zu führen; be-sonders gefährlich waren die erstem; schon hatten sie im Anfang des > 3. Jahrh. unterKönig Waldemar das ganze Land in ihrer Gewalt, doch durch die Schlacht von Bornhövcdam 22. Juli 1227 wurde dasselbe mit bleibendem Erfolg von dein. Herrschaft befreit. ImGegentheil gewann H. immer mehr Einfluß auf Dänemark. Graf Gerhard IV., der SohnHeinrich des Eisernen, erhielt sogar durch die dein. Königin Margarethe 1386 Schles-wig in Lehen, das seitdem immer als eine besondere, vom dän. Reiche getrennte Landschaftbetrachtet wurde und eS trotz der darüber später geführten langen und blutigen Kriege blieb.Der ganze schauenburger Stamm erlosch 1458 mit dem Grafen Adolf VIII. Die Ständewählten nun 1-160 den Sohn der Schwester Adolfs VIII., den Grafen Christian von Ol-denburg, der 1-1-18 auch zum König von Dänemark erwählt worden war. Derselbe er-kannte das freie Wahlrecht der schleswig-holstein. Stände an, das diese auch bis gegen Endedes >6. Jahrh. wirklich behaupteten, und in einer genauen und bestimmten Kapitulationwurden die Freiheiten und Rechte des Landes feierlich versichert; schon zuvor hatte Chri-stian das Versprechen gegeben, daß Schleswig nie wieder mit Dänemark vereinigt werdendürfte, auch wurde festgesetzt, daß Schleswig und H. ewig zusammen und ungetheilt blei-ben sollten. Kaiser Friedrich III. erhob I474 H. und Stormarn zu einem Herzogthumeund vereinigte Dithmarschen mit demselben, das jedoch erst weit später erobert werdenkonnte. König Johanni, von Dänemark überließ 1481 Schleswig und H. seinem BruderFriedrich I., der ihm 1523 als König von Dänemark folgte. Auch unter ihm dauerte dasTheilungssystem fort. Seine Söhne, König Christian Hl., gest. >559, von Dänemark undHerzog Adolf, gest. 1586, wurden dieStiftcr der beiden Holstein.Hauptlinien, der könig-lichen mit ihren Nebenlinien, H.-Sondcrburg-Augustenburg und H.-Sonder-burg-Veck, welche letztere sich seit 1826 H.-Sonderburg-Glücksburg nennt, undder Herzogli ch en oder der Linie H.-Gottorp, aus welcher das jetzige russ. Kaiserhausund das großherzoglich oldenburg. Haus stammen. Eine Menge Streitigkeiten waren dieFolge dieser Theilungen, bis dieselben 1773 dadurch geendigt wurden, daß der Großfürst,nachherige Kaiser Paul I., von Rußland, seinen Antheil an H. dem dän. Königshause ge-gen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst überließ, die zum Herzogthum Olden-burg (s. d.) erhoben und der jüngern gottorpschcn Linie von Paul überlassen wurden. Ander Spitze der Linie H.-Sonderburg-Augustenburg steht gegenwärtig der Herzog Chri-stian Karl Friedrich Augustss. d.), geb. 1798, an der der Linie H.-Sondcrburg-Elücksburg der Herzog Karl, geb. am 30. Sept. 1813. Übrigens thcilte der königlicheTheil, und von 1773 an, mit Ausschluß des Fürstenthums Lübeck (s. d.), das ganze H. dieSchicksale der dän. Monarchie, und cs ist nur zu bemerken, daß 1804 die Leibeigenschaftaufgehoben wurde. Als durch den Rheinbund die deutsche Neichsverfaffung sich auflöstc,vereinigte der König von Dänemark H. am 9. Sept. 1806 mit dem Königreiche Däne-mark, bei welcher Gelegenheit er willkürlich die ständische Verfassung aufhob. In dem gro-ßen Kriege von 1613 wurde H., da Dänemark die Partei Napoleon's ergriff, von den Ver-bündeten besetzt, bis der Friede zu Kiel am 14. Jan. >814 den Feindseligkeiten ein Endemachte. Die wiener Congreßacte erklärte hierauf H. mit Lauenburg für einen Theil desDeutschen Bundes. Schon um diese Zeit begann in Folge der vielen Benachteiligungen,besonders rechtlicher und finanzieller Art, denen das Land durch die Verbindung mit Däne-mark ausgesctzt war, in H. das Streben, sich von dieser schwer lastenden Verbindung zubefreien, welches den durchgehenden Faden in der neuesten Geschichte und politischen Ent-