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im Westen und am üppigsten in den Marschen. Er wird von mehren Flüssen und reizen-den Seen, besonders in dem östlichen Theil, bewässert. Von jenen erwähnen wir, außer -der Eider und Elbe, als den Grenzflüssen, nur die Alster, Pinne, Stör und Brame, welchein die Elbe, und die Trave, welche in die Ostsee mündet. Von den Seen sind die bedeutend-sten der Plöncr-, Scelenter-, Eutiner-und Westcnsec. An der Nordgrcnze verbindet derschlcswig-holstein. Kanal die in die Nordsee mündende Eider mit der Ostsee. Klima undnatürliche Beschaffenheit des Landes kommen sowol in den Marschen wie in der Geest mitdenen der entsprechenden Gegenden des übrigen nördlichen Deutschlands überein. Das >Land liefert Salz und Kalk, sonst aber keine Mineralien; an der Ostsee findet man Bern-stein und im Innern viel Torf; Feldfrüchte aller Art werden im Überfluß erzeugt, auchschöne Waldungen, meist aus Buchen bestehend, finden sich besonders in der östlichen Hälfte; .ebenso findet sich ein Überfluß an Pferden und Rindern, und in den verschiedenen Gcwäs- !fern an Fischen. Die Fabrikthätigkeit des Landes ist unbedeutend, dafür sind Ackerbau und !die Viehzucht desto blühender, welche den wichtigsten Gcwerbszwcig im Lande bilden undmit ihren Produkten die Hauptartikcl der bedeutenden Ausfuhr liefern. Nicht unansehn-lich sind der damit zusammenhängende gesammte Handel und die Nhederei in den Hafen-städten. Der innere Verkehr wird nächst den in neuerer Zeit verbesserten Straßen durckeine Eisenbahn von Altona nach Kiel befördert. Vgl. Schröder, „Topographie des Her-zogthums H." (2 Bdc., Oldenb. 1841).
H. bildet mit Schleswig (s. d.)cine staatsrechtliche und administrative Einheit,die, obwol durch den Negentenstamm zeithcr und noch gegenwärtig politisch und zum Theilauch administrativ, wie in der Finanz- und Kriegsverwaltung, mit Dänemark (s.d.)verbunden, doch keinen wahrhaften Staat mit diesem ausmacht, und in Folge einer von dirdän. verschiedenen Regierungserbfolgc von Dänemark wieder getrennt werden kann. Au-ßerdem bildet H. für sich mit Lauenburg (s.d.) auch einen Theil des Deutschen Bundes. ^Die Regierung des Landes ist monarchisch, nur durch bcrathende Provinzialstände de- ,schränkt. Dieselben bestehen aus einer Virilstimme des Hess. Fideicommisses, zwei aus dirGeistlichkeit, einem aus der Landesuniversität zu Kiel und vier aus der Ritterschaft vomKönig-Herzog ernannten Mitgliedern und neun Abgeordneten der Ritterschaft, IkderStädterund l 6 der Bauern, die sich alle zwei Jahre zu Itzehoe versammeln, das Recht zuAnträgen, Bitten und Beschwerden und zur Reparation der Steuern haben, und denenalle allgemeinen Gesetze, welche Veränderungen in Personen - und Eigcnthumsrcchtcn, inden Steuern und öffentlichen Kassen zum Zweck haben, zur Berathung vorgclcgt werdenmüssen; ihre Sitzungen sind zwar nicht öffentlich, werden aber durch die Presse zur allge-meinen Kenntniß gebracht. Die oberste Landesbehörde ist die schleswig-holstein-lauenburg.Kanzlei in Kopenhagen; unter derselben stehen die Statthalterschaft und die schleswig-hol-stein. Regierung auf dem Schlosse Gottorp bei Schleswig und unter diesen wieder die Un-terbehörden. Hinsichtlich der Rechtspflege ist das Oberappellationsgcricht zu Kiel die höchsteJustizbehörde für Schleswig, H. und Lauenburg, unter dem das Obergericht und Land-gericht in Glückstadt die Mittelinstanz bilden. Zum Behuf dieser Verwaltung ist das Land,das im Mittelalter in das eigentliche H., zwischen Eider, Giesclau, Stör und Schwentine,Wagrien im Osten, Stormarn im Süden und Dith marsch cn (s. d.) im Westen cinge-theilt wurde, von denen„indeß nur das letztere durch seine Privilegien noch eine politischeBedeutung hat, in 21 Ämter eingetheilt, von welchen jedoch >4 Städte und die adeligenDistricte mit 147 Rittergütern ausgenommen sind. In kirchlicher Hinsicht zerfällt dasLand in acht Propsteien, in deren jeder ein von mehren Predigern unter dem Vorsitze desPropstes gebildetes Konsistorium besteht; über diesen steht das Obcrconsistorium zu Glück-stadt, das aus dein dortigen Obergericht mit Zuziehung des Eeneralsuperintendenten undder glückstädter Prediger gebildet wird. In Itzehoe, Preetz und Uetersen bestehen adeligeKlöster, die Versorgungsanstalten für adelige Fräulein sind. DicStaatSeinkünfte betragenungefähr I,2V00vüThlr. Das Herzogthum hat im engern Rathe des Deutschen Bundesdie zehnte Stelle und im Plenum drei Stimmen. Als deutsches Vundcscontingent stelltes 3636 M., die zum zweiten Heerhaufen stoßen.
In den ältesten Zeiten war H. ganz von deutschen Einwohnern sächs. Stammes be-