Druckschrift 
7 (1846) Heim bis Juwelen
Entstehung
Seite
31
Einzelbild herunterladen
 

31

Heinrich I. (Fürst von Hessen)

starb. Hierauf fing die herrschsüchtige Mutter, Jutta, eine Schwester des thüring. Land-grafen und zum zweiten Male mit dem Grafen Poppo von Henneberg vermählt, an, sichmehr-in die Landesangelegenheiten zu mischen. Indessen wurde der junge Markgraf früh-zeitig mündig erklärt und schon >234 heirathete er die Tochter des Herzogs Leopold vonOstreich, Konstantia. Seine ersten Waffenthaten verrichtete er in dem Kreuzzuge gegendie Preußen; bald nachher gerieth er mit dem Markgrafen Johann von Brandenburg inFehde; später aber nahmen ihn ausschließend die thüring. Successionsangelegenheiten inAnspruch. Schon im I. >242 hatte er vom Kaiser eine Eventualbelehnung mit Thürin-gen und der Pfalz Sachsen erhalten; als aber 1247 mit Heinrich Raspe (s.d.) derthüring. Mannsstamm wirklich erlosch, konnte er nur mit dem Schwerte sein Recht gegendie nähere Erbin Sophia, die Gemahlin Heinrich's II. von Brabant, sowie gegen einen an-dern Prätendenten, den Grafen Siegfried von Anhalt, behaupten. Die thüring. Ständehuldigten ihm 1249 und im folgenden Jahre übernahm er auch, jedoch nur im Namenvon Sophia's unmündigem Sohne, Heinrich dem Kinde (s. d.), die Regierung vonHessen; als indessen Sophia in Herzog Albrecht von Braunschweig einen Bundesgenos-sen erhielt, brach von neuem blutiger Streit aus, welcher nach der Schlacht bei Wettin imI. > 263 damit endigte, daß H. Hessen an Sophia's Sohn abtrat und dafür im ungestör-ten Besitz von Thüringen gelassen würbe. Über diesen Händeln hatte er verabsäumt, nachdem Aussterben des Babenbergischen Hauses im Z. 1,246 de« mit seiner Gemahlin Kon-stantia erworbenen Ansprüchen auf die Erbfolge in Ostreich Geltung zu verschaffen, undließ sich mit einer unbedeutenden Entschädigung abstnden. Eine lange Reihe verderblicherhäuslicher Zwistigkeiten trübte seine Regierung. Er hatte nämlich seinem ältesten Sohn,Albrecht dem Unartigen (s. d.), Thüringen, die Pfalz Sachsen und das Pleißner-land, dem jünger», Dietrich, die Mark Landsberg überlassen und für sich nur Meißenund die Niederlausitz behalten. Als nun Albrecht mit seinen Söhnen, Friedrichdem Gebissenen (s.d.) und Diezmann (s.d.), in Zwiespalt gerieth, wurden na-türlich auch die übrigen Familienglieder und Landesthcile darein verflochten; noch ver-wickelter aber gestalteten sich H.'s häusliche Verhältnisse, als er sich nach einer zweitenaber kinderlosen Ehe mit Agnes von Böhmen (gest. 1268), zum dritten Male mit einerMinisterialin, Elisabeth von Maltitz, vermählte und dem mit dieser gezeugten Sohne,Friedrich dem Kleinen, einen Theil seines Erbes zuzuwcnden suchte. H. besaß große Für-stentugcnden, die ihm unter seinen Zeitgenossen zu hohem Ansehen erhoben; er war tapfer,edel, gerecht, kunstsinnig, wie seine Minnegesänge bezeugen, prachtliebend, wovon nament-lich das glänzende Turnier zu Nordhausen den Beweis gibt; allein, wenn er auch viel zurEmporbringung seines Hauses, welches in den stürmischen Tagen des Interregnums eineder Hauptsäulen des Reichs hätte sein können, wirkte, so legte er doch durch seinen Mangelan Staatsklugheit, die freilich durch die damaligen Ansichten vom Staate, als einem thei-lungsfähigen Patrimonialeigenthume der Fürsten, sich einigermaßen entschuldigen läßt,den Keim zu mannichfachen Mishelligkeiten, die lange noch nach seinem Tode, der im I.1288 erfolgte, sein Haus zerrütteten.

Heinrich!., das Kind, erster alleiniger Fürst von Hessen, geb. 1244, war einSohn Herzog Heinrich des Großmüthigen von Brabant und Sophia's, einer Tochter desLandgrafen Ludwig des Frommen von Thüringen und der heil. Elisabeth. Seine Mutterbetrachtete sich, als >247 mit Heinrich Raspe (s.d.) der landgräflich thüring. Manns-stamm ausstarb, als nächste und alleinige Erbin desselben, konnte aber, nach langer heldcn-müthiger Wehr gegen mehre Prätendenten und namentlich gegen ihren Hauptfeind, denMarkgrafen Heinrich den Erlauchten (s.d.) von Meißen, kraft Vertrags vom I.1263, nur Hessen erlangen, welches sie, als ihr Sohn, der bis dahindas Kind von Bra-bant" genannt wurde, mündig geworden war, demselben nebst dem landgräflichen Titelüberließ. H., dessen älterer gleichnamiger Bruder schon 1247 die Regierung von Brabantübernommen hatte, schlug seinen Sitz zu Kassel auf, säuberte das Land von Raubrittern,schützte cs gegen die Anmaßungen des Erzbischofs von Mainz und erwarb sich die Achtungder Hess. Großen, welche ihn als ihren Landesherrn anerkannten. So legte er den Grundzu der Größe seines Hauses, dessen unmittelbare Besitzungen sich anfangs auf die Graf-