28 Heinrich VIII. (König von England)
dungsproceß führen sollte. Ehe jedoch der Spruch geschah, rief Clemens den Legaten ,'mAug. 1529 zurück und lud den König vor sein eigenes Tribunal nach Nom. Wolsey er-fuhr zuerst den Zorn H.'s und wurde abgesetzt. AufCranmer's (s- d.) Rath, der sichhierdurch den Weg zum Primas bahnte- legte man nun die Ehesache des Königs den in-und ausländischen Universitäten, selbst den jüdischen Schriftgelehrten vor. Die berühm-testen Theologen erklärten, mit Ausnahme Luthers und Melanchthon's, die Ehe für un-gesetzlich. Auch die engl. Geistlichkeit war natürlich dieser Ansicht, obschon die Universitä-ten Oxford und Cambridge aus Furcht vor der Reformation einen solchen EntscheidungS-weg misbilligten. H. hatte bisher als eifriger Katholik gegolten; mit Feuer und Schwertwar er nicht nur den Wieliffiten/ sondern auch der Reformation Luther's entgegengetreten,ja seine Schriftstellern gegen Luther hatte ihm sogar vom Papste Leo X. den Titel des ve -fsnsor fitlei (s. d.) eingetragen. Jetzt aber, als der Papst hartnäckig jede Anbequemungverweigerte, beschloß er, sich und sein Reich von dem päpstlichen Stuhle, doch nur schritt-weise, loszureißen. Die Aussicht auf die geistlichen Güter und die Erweiterung der könig-lichen Gewalt bestimmte hierbei gewiß den König ebenso sehr als seine Privatangelegen-heit. Zm Jan. 1531 nun preßte er der Geistlichkeit eine große Geldsumme und das Be-kenntniß ab, daß nach einem uralten Statut der König der Protector und das Haupt derengl. Kirche sei; im nächsten Jahre hob das Parlament die Annaten auf. Nachdem H.das Freundschaftsbündniß mit Franz I. erneuert, vermählte er sich am >4. Nov. l 532 mitAnna Boleyn und ließ im Mai 1533 durch ein geistliches Gericht die Scheidung von Ka-tharina aussprcchen. Das Parlament faßte zugleich ein Gesetz ab, nach welchem nur dieNachkommen zweiter. Ehe successionsfähig waren, und alle Unterthanen mußten unter An-drohung von Hochverrathsstrafe dieses Erbsolgegesetz beschwören. Nur zwei würdige Man-ner, Thomas Moore (s. d.) und Bischof Fisher von Nochester, widersetzten sich und be-stiegen dafür 1535 das Schafot. Das Parlament von 1 53-1 schaffte endlich die päpstlicheGewalt völlig ab. Es übertrug dem Könige die Einkünfte, die Gerichtsbarkeit, das Nefor-mationsrecht, die Ketzerverfolgung u. s. w. Schon 1 536 machte H. von dieser neuen Ge-walt Gebrauch, indem er die geringer« Klöster aufheben und auf Cranmer's Rath dieBibel übersetzen ließ. Der Proceß und die Hinrichtung der unschuldigen Anna Boleynam > S. Mai 1536 und die Vermählung H.'s am folgenden Tage mit Johanna Seymourunterbrachen einen Augenblick die geistlichen Umwälzungen. Das Parlament mußte hier-bei eine neue Successionsacte geben, welche die Prinzessin Elisabeth aus zweiter Ehe ent-erbte und unerhörterweise dem Könige, in .Ermangelung von Nachkommen aus seiner drit-ten Ehe, das Recht ertheilte, über die Krone nach Gefallen zu verfügen. FurchtbareStrafandrohungen waren mit diesem Gesetze verbunden.
Zur Feststellung des kirchlichen Lehrbcgriffs versammelte H. im Juni > 536 die Geist-lichkeit. Er ließ derselben sein Elaubensbekenntniß, ein Gemisch katholischer und prote-stantischer Satzungen, vorlegen, das nach langem streite auch angenommen und, nachabermaliger Abänderung von königlicher Hand als Glaubensregel anbefohlen wurde.Dieser unerhörte Despotismus erregte im Oct. 1536 in mehren Provinzen gefährliche,von Fanatikern geleitete Volksbewegungen, die nur mit Mühe bcigelegt werden konn-ten. Die Bewältigung der Jnsurrection, die Geburt des Prinzen Eduard am 12. Oct.1537 , die jedoch den Tod der Königin mit sich führte, befestigte das Ansehen H.'s so ge-waltig, daß er 1538 auch die reichern Klöster und Stiftungen einzog. Glücklicherweiseverschleuderte er diese unermeßlichen Schätze und wirkte dadurch günstig aus den öffentli-chen Verkehr. Der Klostersturm bewog endlich 1 538 den Papst Paul III-, die schon vormehren Jahren erlassene Bannbulle gegen H. zu publiciren. Diese Maßregel that nicht diegeringste Wirkung. Um jede Verschiedenheit der Religionsansichken auszurotten, legte derKönig dem Parlamente 1539 sechs Glaubensartikel vor, die ebenfalls angenommen undals Dogmen derengl.Kirche proclamirt und beschworen wurden. (S. Großbritannien.)Die blutigsten Anfeindungen der Protestanten, denen diese Artikel am wenigsten genüg-ten, waren die nächste Folge. Auch die politische Freiheit gab das Parlament preis, indemes den Edicten des Königs, die dem Staatsrathe Vorgelegen, volle Gesetzeskraft ertheilte.Nach mancherlei Heirathsplanen vermählte sich H., der gern die deutsch-protestantischen