HeimfaÜ Heimweh 3
Nürnberg sich nicdcrließ. Als solcher erlangte er bald einen so großen Ruf, daß man inden wichtigsten staats-, kirchcn- und privatrechtlichen Streitigkeiten aus allen TheilcnDeutschlands sein Gutachten einholte. In der Folge wurde er Rath des Herzogs Sigis-mund von Ostreich und ging 145» als dessen Gesandter zur Versammlung nach Mantua,wo er mit Papst Pius II. in Streit gerieth, der ihn 1461 in den Bann that. Er begabsich nun unter den Schutz des Hussitenkönigs Georg Podiebrad von Böhmen; als aberauch bis dorthin der päpstliche Haß ihn verfolgte, fand er eine Zuflucht in Dresden amHofe der sachs. Fürsten, die ihn schon zu verschiedenen Malen in wichtigen Angelegenheitenzu Rathe gezogen hatten und durch deren Vermittlung er, da unterdeß sein Widersachergestorben war, von dessen Nachfolger, Sixtus IV., vom Banne befreit wurde. Kurz dar-auf, im Aug. 1472, starb er in Dresden und wurde in der dasigen Sophienkirche beige-setzt. Seine Schriften, meist staats- und kirchenrechtlichen Inhalts, in denen sich, wie inseinem ganzen Streben und Wesen ebenso viel Scharfsinn als edle Freimüthigkeit aus-spricht, erschienen später unter dem Titel „Scripta nervosa justitiaecpie pleno, ex mann-scriptis nnne priinnin eruta" (Franks. >668, 4.). H.'s Verhältniß zu Ancas SylviuShat neuerdings G.Pfizer zum Gegenstände eines schönen poetischen Werks „Der Deutscheund der Welsche" (Stuttg. 1844) gewählt. Übrigens hebt Ullmann in seinem Werke „DieReformatoren vor der Reformation" (2 Bde., Hamb. >841—42) H.'s Bemühungen umVerbesserung der kirchlichen Zustände seiner Zeit gebührend hervor; seinen Charakter aberund sein ganzes Wirken hat Hagen in der Schrift „Zur politischen Geschichte Deutsch-lands" (Stuttg. 1842) treffend geschildert.
Heimfall, bei Lehen Apertur, heißt das Zurückfallen einer Sache, oder einesGuts an Denjenigen, von welchem es einem Andern mit diesem Vorbehalt verliehen wor-den ist, oder an dessen Erben. So fällt das Lehen dem Lehensherrn heim, wenn derStammdes Beliehenen erlischt. Ebenso fällt eine Rente, welche einer Person auf ihr Leben odereiner Familie zu bestimmten Zwecken, unter dem Vorbehalt des Heimfalls bestellt ist, an denBestellenden heim, wenn die Person stirbt, die Familie erlischt oder der Zweck aufhört. Die-ses heimfallsrecht versteht sich in den meisten Fällen von selbst, doch ist es rathsam, sich undden Seinigen solches bei Stiftungen auf längere oder unbestimmte Zeit ausdrücklich vor-zubehalten. Von dem Heimfallsrecht ist das Recht auf erblose Güter, üroit «i'epsvez,und die Erblosigkeit der Fremden, clroit ü'aubaine (s. ^ubaine) verschieden.Heimliches Gericht, s. Femgerichte.
Heimskringla, s. Sturluson (Snorro>
Heimweh (nostsl^i») ist eine durch unbefriedigte Sehnsucht nach der Heimat oderden heimatlichen Verhältnissen hervorgerufene Melancholie, welche zugleich die körperlicheGesundheit angreift und so zum Tode führen kann. Der Heimwehkranke wird erst vontiefer Traurigkeit befallen, worauf sich Verdauungsstörungen einstellen, denen Fieber man-cherlei Art, allgemeine Erschöpfung und, wenn keine passende Hülfe geleistet wird, der Todfolgen. Der Verlauf der Krankheit ist je nach der Individualität des Kranken und denbegleitenden Nebenumständen kürzer oder länger. Ein jedes Volk liefert Beispiele vonHeimwehkranken; besonders aber verfallen die Gebirgsbewohner und überhaupt Die,welche an ein einfaches Naturleben gewöhnt sind, daher auch namentlich uncultivirte Völ-ker und Menschen in diese Krankheit, und dieses um so mehr, wenn die Verhältnisse, in diesie kommen, mit den gewohnten in einem auffallenden Contraste stehen, wenn die Entfer-nung aus der Heimat eine mehr gezwungene, wenn das neue Verhältniß mit Widerwär-tigkeiten und Misgeschick verbunden ist oder wenn durch Krankheit die Entfernung vonden Angehörigen besonders fühlbar wird. Als Hauptmittel gegen das Heimweh wird all-gemein die Rückkehr in die Heimat oder die gewohnten Verhältnisse anerkannt, und istdiese nicht möglich, so muß wenigstens die Hoffnung dazu erweckt und erhalten werden.Außerdem muß man durch angestrengtere oder veränderte Thätigkeit den Gedanken desKranken eine andere Richtung zu geben versuchen. Kommt das Heimweh zu einer körper-lichen Krankheit hinzu, so wirkt eS, wie alle deprimirenden Gemüthsstimmungen, äußerstverderblich ein und kann die geringste Unpäßlichkeit oder die unbedeutendste Wunde höchst