(64) 588. So sollen auch mehr gemelte Evangelisch-Reformirte undLutherische mit denen Rom. Cathel. in obernennten Städtensich hinführo friedlich untereinander vertragen/ und was bey undnach Eingangs angezogener Veränderung wegen der Religionund dero anklebenden stück vorgelauffen / vergessen / und aufgeho-ben seyn / auch niemand deßfals angesehen oder beschweret werden.9. Vnd weil so wohl die Römisch-Catholische als Evangelische bey gegenwärtiger Handlung ein- und andere prætensionesund gravamina übergeben / welche dieses mahl abzuthun und zuerledigen die Zeit und eingefallene Verhinderungen nicht erleidenwollen/ als soll dieserthalb nöthige Erkündigung fürderlichseingezogen und hierin offt gemeldten Frieden-Schluß und Reli-gions-Recess gemäß / remediiret.10. Vnd obgesetzte Articulen von höchst gemeldterChur-Fürstl. Durchl. zu Brandenburg / und Seiner Fürstl.Durchl. zu Pfaltz-Neuburg inner Zeit von sechs Wochen à datodieses/ oder so bald es geschehen kan/ ratificiret und gegen einan-der außgewechselt werden; Dessen zu Vrkundt haben untenbenandte Räthe und Gevollmächtigte dieses eigenhändig unter-schrieben/ und ihre Pittschafften auffgedrucket. So geschehenzu Düsseldorff den 20. Julii 1673.(L.S.) Franz Meinders. (L.S) Melchior Voetz.Daß Wir dannoch kein Bedencken gefunden / obstehendenVergleich in allen Puncten und Clausulen zu ratificiren / gestaltWir dann denselben hiemit also ratificirt und daruͤber vest- undunverbrüchlich gehalten haben wollen / Vrkundlich Vnser eigen-händiger Vnterschrifft und vorgedrucktem Fürstl. Insiegel.So geschehen Benßberg den 16. Septembris 1673.Philipp Wilhelm.(L.S.)
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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