Den Re-formirtensollenrestituirtwerden.
2 (3°) 503. In der Delling zu Olepe.4. Zu Bawyr zu Erckraht.5. Auf dem Hause Dorp.6. Auf dem Hause Rott und Elßfeldt.Dergestalt wann schon hernegst diese Adeliche Häuser anRömisch-Catholische kommen oder transferirt werden / oder derBesitzer seine Religion ändern / daß dennoch auf solche Fälle / dieGemeine so alsdann daselbst sich finden wird/ an oder bey den-selben oder doch negst gelegenen Ort ihren Gottesdienst mit Be-such= und Anhörung der Predigten / und Administrirung desAbendmahls / und der Tauffe auch Ehe-Einsegnung nach wievor ungehindert üben/ und darinn continuiren könne.§. 3. Hernegst soll ihnen den Reformirten restituirt wer-den 1. Das Exercitium publicum zu Grüten cum annexis.2. Das simultanum Romano Catholicum exercitium in deiPfarr-Kirche zu Hückeswagen soll abgeschafft/ auch die ihnenentzogene halbe Kirchen=Renthen bey Extradition der Ratifi-cation über gegenwärtigen Vergleich restituiret / hergegen aberauch zugleich denen Römisch-Catholischen zu Reparirung derSchloß Capelle daselbst ein hundert Reichsthaler gegeben undaufgezahlt werden. 3. Die reditus Vicariae B.M. Virginis &St. Anthonii zu Hückeswagen / so bald dieselbe durch Absterbendes jetzigen Besitzers / welcher den Römisch-Catholischen Got-tesdienst verrichtet / und ein Geistlicher auß dem Closter Wip-perförde ist / oder sonsten vacant wird denen Römisch-Catholi-sehen aber dagegen fünff hundert Reichsthaler von denen Re-formirten außgezahlt werden.4. Die Pastorat-Renthen zu Ober=Cassel.5. Zu Düssel sollen die Römisch-Catholische die Pastorat-Renthen gantz an sich behalten/ und dargegen der ReformirterGemein: