Druckschrift 
Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
Seite
20
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

Decanissaund Probſtin zuSchil.schede.Stiffts-Jungfeinzu Schil-schede.

G6 (20) 56demnach zumahl bey Winterzeit der Weg nach dieser Capellenetwas unbequem / als solle dieser Weg von den LutherischenVnterthanen daselbst auf dero eigene Kosten gebessert/ undunterhalten werden/ auch denen Römisch-Catholischen ver-gönnet und zugelassen seyn/ jedoch ohne Zuthun und Beytragder Evangelischen / jetztgedachte Capelle St. Johannis abzubre-chen / und an einen anderen näheren Orth nach Schilschede,welcher ihnen auf solchen Fall angewiesen werden soll/ auf ihreVnkosten zu setzen.§. 4. Es soll in diesem Stifft Schilschede zum wenigstendas dritte Theil mit Römisch=Catholischen Jungferen besetzet /und so lang dieses dritte Theil damit nit besetzet / die Præbendenbey erster Vacantz / sie geschehe durch resignation oder durch denTod / Römisch-Catholischen biß zu solcher Zahl conferirt / unddaruͤber gleichwohl nit weniger die Catholische als Reformirteund Lutherische fähig seyn.§. 5. Wann diese jetzige Evangelische Lutherische undnach dieser noch eine Evangelische Reformirte oder LutherischeDecanissin verstorben / so soll die dritte auß denen Römisch-Ca-tholischen Stiffts- Jungfern erwählet/ und es künfftig jedes-mahl also gehalten werden / daß wann zwo Evangelische Deca-nissin gewesen / die dritte der Römisch-Catholischen Religionsey. So sollen auch nach Abgang der jetzigen Römisch-Catho-lischen Probstin zwo Evangelische Reformirte oder Lutherischenacheinander darzu kommen und erwählet werden / und hinfüh-ro wie der Decanissin halber gesaget / jedesmahl die dritte Prob-stin der Römisch-Catholischen Religion zugethan seyn.§. 6. Die Römisch-Catholische Adeliche Stiffts-Jungferen zu Schilschede mögen ihnen einen Beichtiger bestellen/ undsoll