25 (n) 50und darzu fünff nachfolgenden Orthen / Kirchen oder Capellen zu bauenund anzurichten/ und in denselben das offentliche freye Exerci-5000.Rthlrtium zu halten/ dabenebens sollen sie/ wann dieser Vergleichzugelegtratificirt / und die ratificirte Exemplaria gegeneinander ausge-wechselt werden / k fünff tausend Reichsthaler in einer Summaempfangen.Die fünff Exercitia publica aber sollen sie halten zu1. Hagen.2. Schwellm3. Eyckel.4. Mengede.5. Oſtunne.§. 3. Ferner so hat man sich auch wegen der Römisch-Ca-Der Römisch Ca-tholischen Exercitien auff einigen Adelichen Häuseren in diesertholischeGraffschafft / wie der Evangelischen Exercitien halber auff ei-Exercitinigen Adelichen Häuseren in dem Hertzogthum Berge dahinpublicaverglichen / daß gemeldte Römisch-Catholische in der Graff-aufeini-gen Alschafft Marck ihren öffentlichen freyen Gottesdienst sollen übenlichenHäusern. auff den drey Adelichen Häuseren in der Graffschafft Marck1. Hemmeren / im Ampt Iserlohe / dem von Brabeck zustän-dig2. Opherdick im Ampt Vnna / dem von Friesendorff ge-hörig3. Terck zu Heringen im Ampt Hamm; Vnd zwar derge-stalt / daß wann schon hernegst diese Adeliche Häuseran Evangelische kommen oder transferirt werden / oderder Besitzer seine Religion änderen solte / daß dannochauff solche Fälle die Römisch-Catholische Gemeine / soalsdann daselbst sich befinden wird an oder bey denenselben
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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