(28)Prothonotario (welcher dasselb zu Behueff der Hoffgerichts Botten in einebesondere Concordi Büchs gestellt/ nach Vmbgang jedes halben Jahrs/unterden geschwornen Hoffgerichts Botten gleichmässig zu theilen) vor Erhebungder Processen erlägen sollen14 Es sollen auch obgemelte Botten die Brieff / welche ihnen auffgeben werden / selbst überantworten / und nicht durch diesen oder jenen / es wäre ihnetdann sonderlich befohlen und zugelassen / bestellen / und solches bey Straffnach Ermässigung.15 Was nun hierin nicht versehen/ soll vermög des Herkommens/publicitter Rechts-Ordnung und gemeinen Rechten gehalten werden..Ne-uVGeschichteT. O. M..m.51.2.7.44.—worin, wenn er sich einmal.EJungen.Einzug und Meinungen..###.9.10....n4051
Gem.